Die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen «Smart Meter» bilden das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und die dazu erlassene Verordnung des Bundesrats (StromVV). Bis zum Jahr 2028 müssen 80 Prozent aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet den Anforderungen nach den Artikeln 8a und 8b entsprechen, das heisst, müssen Smart Meter im Einsatz sein. Die restlichen 20 Prozent dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit im Einsatz bleiben.
Roll-out Smart Meter
Status of smart meter rollout as at 21.6.2024
Fragen - Antworten
Bis Ende 2027 müssen gemäss dem Stromversorgungsgesetz bestehende Stromzähler durch sogenannte intelligente Messgeräte (Smart Meter) ersetzt werden. Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat.
Die gesetzliche Grundlage von intelligenten Messsystemen findet sich in Art. 17a ff. des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG). Laut gesetzlicher Definition sind Smart Meter eine beim Endverbraucher installierte Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die eine Datenübertragung in beide Richtungen unterstützt und beim Endverbraucher den tatsächlichen Energiefluss und dessen zeitlichen Verlauf erfasst.
Smart Meter sind digitale Stromzähler. Sie messen und speichern den Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung von Energieerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) in das Netz. Sie sind auf dem neuesten Stand der Technik.
Mit einem Smart Meter wird die Erfassung des Stromverbrauchs einfacher. Anders als Ihr bisheriger Zähler muss der Smart Meter nicht mehr «von Hand» abgelesen werden.
Primär werden die Daten zur Verrechnung des Stroms verwendet. Sie können die Daten zudem zur Optimierung Ihres Stromverbrauchs nutzen. Eine weitere Anwendung ist die Optimierung des Stromnetzes durch den Netzbetreiber.
Die gesetzlichen Vorgaben werden bei der Messung, der Übertragung und der Verarbeitung der Daten jederzeit eingehalten. Ihre Daten bleiben entlang der digitalen Kommunikationskette des intelligenten Messsystems durchgehend pseudonymisiert und verschlüsselt.
Sie werden durch den Smart Meter nicht überwacht. Ihre persönlichen Verbrauchsdaten sind nur für Sie zugänglich. Die Energieverrechnung erfolgt über die für die Rechnungstellung relevanten Daten.
Die zusätzlich für den sicheren Netzbetrieb erfassten Daten werden entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes anonymisiert verwendet.
Art. 17c Abs. 1 StromVG sieht konkret vor, dass auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit intelligenten Mess-, Steuer- oder Regelsystemen das eidgenössische Datenschutzgesetz (DSG) Anwendung findet. In der Stromversorgungsverordnung (StromVV) hat der Bundesrat zudem spezifische datenschutzrechtliche Regelungen getroffen, die im Umgang der Netzbetreiber mit Smart Meter seit Inkrafttreten am 1. Januar 2018 zu beachten sind und dem allgemeineren Datenschutzgesetz vorgehen.
Die Einzelheiten für die Nutzung der Zählerdaten sind im Stromversorgungsgesetz (StomVG) geregelt. Dazu kommen die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), welches für die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Smart Meter anwendbar ist.
Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden pseudonymisiert übermittelt. Nur zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben werden die Daten nicht pseudonymisiert bearbeitet. Vorbehalten bleibt die Bearbeitung zu anderen Zwecken, zu denen der Kunde seine Zustimmung gegeben hat.