
Hürden für den Solarexpress
Die Schweiz muss mehr Strom produzieren und insbesondere im Winter ihre Produktion ausbauen. Dazu sollen auch alpine Solaranlagen beitragen, die ungefähr die Hälfte ihres Stromertrags im Winterhalbjahr produzieren. Um dem Ausbau alpiner Solaranlagen Schub zu verleihen, hat das Parlament im Herbst 2022 den Solar-Express beschlossen. Dieser fördert alpine Solarprojekte mit einer Einmalvergütung in der Höhe von bis zu 60 % der Investitions-kosten, sofern die Anlagen mindestens 10 GWh im Jahr produzieren und bis Ende 2025 mindestens 10 % der projektierten Jahresproduktion ins Stromnetz einspeisen.
Mit der Inkraftsetzung des Solar-Expresses sind viele alpine Solarprojekte entstanden. Bekannt sind ihm insgesamt 62 alpine Solar-Projekte, wovon 27 bereits nicht mehr weiterverfolgt werden. Von den aktuell noch 35 verfolgten Projekten liegt bei vier Anlagen eine rechtskräftige Baubewilligung vor, wovon sich eine Anlage (SedrunSolar) bereits im Bau befindet, und eine Anlage ist erstinstanzlich bewilligt. Bei 14 Projekten wurde das Baugesuch eingereicht, zehn Projekte wurden von den jeweiligen Standortgemeinden gutgeheissen, und je drei Projekte werden ausgearbeitet bzw. liegen als Idee vor.
Die Politik hat das Problem erkannt: Die Umwelt- und Energiekommission des Ständerates schlägt vor, dass Anlagen auch dann finanziell gefördert werden, wenn bis Ende 2025 das Baugesuch öffentlich aufgelegt wurde. Ob diese Anpassung vom Parlament angenommen wird, wird sich zeigen.

Monitoring: Umbau des Energiesystems geht in die richtige Richtung
Der Umbau des Schweizer Energieversorgungssystem schreitet voran. Das zeigt der am 12. Dezember 2024 publizierte sechste Monitoringbericht. Im Energiegesetz sind dazu Richtwerte für die Jahre 2020 und 2035 enthalten. Diese betreffen den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft sowie die Senkung des Energie- und Stromverbrauchs. Der sechste jährliche Monitoringbericht zeigt die Situation per Ende 2023.
2023 lag die erneuerbare Stromproduktion (ohne Wasserkraft) bei 6798 Gigawattstunden (GWh) oder 10,2 % der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion. Das ist ein Nettozuwachs von 786 GWh gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird für das Jahr 2035 ein Zielwert von 35'000 GWh gesetzlich verankert. Um diesen zu erreichen, ist im Mittel ein jährlicher Zuwachs von 2350 GWh nötig.
Der Energieverbrauch pro Kopf lag im vergangenen Jahr 28 % unter dem Basisjahr 2000 (witterungsbereinigt -25,6 %). Der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch pro Kopf muss künftig im Mittel um 2,2% pro Jahr sinken, damit der Zielwert 2035 (-43 %) erreicht werden kann. In den letzten zehn Jahren betrug der mittlere Rückgang rund 1,9 % pro Jahr.
Der Stromverbrauch pro Kopf lag im vergangenen Jahr 13,5 % unter dem Wert von 2000 (witterungsbereinigt -12,6 %). Die Dekarbonisierung des Energiesystems, mit der das Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreicht werden soll, bringt mittelfristig eine zunehmende Elektrifizierung und damit eine deutliche Zunahme der Stromnachfrage mit sich. Darum kann der Zielwert 2035 von -13 % nicht ohne weitere Anstrengungen erreicht werden.

Batterien von E-Fahrzeugen könnten Energiespeicherung voranbringen
Der Bundesrat hat einen Bericht zu den intelligenten und bidirektionalen Ladetechnologien für Elektrofahrzeuge gutgeheissen. Der Bericht «V2X- (vehicle to grid) und Smart-Charging-Technologien. Batterien von Elektrofahrzeugen nutzen, um Energie zu speichern und Stromnetze auszugleichen.» führt aus, wie bidirektionales und intelligentes Laden (Smart Charging) das Energiesystem unterstützen könnten. Die Elektromobilität hat das Potenzial, im zukünftigen Energiesystem einen entscheidenden Beitrag zur besseren Integration der Photovoltaikproduktion zu leisten. So können E-Fahrzeuge beispielsweise während Phasen eines hohen Strombedarfs die Deckung der Stromnachfrage unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Fahrzeuge, sofern sie nicht unterwegs sind, ans Netz angeschlossen sind.
Smart Charging vermeidet Lastspitzen im Stromnetz, indem die E-Fahrzeuge in Tageszeiten mit geringer Netzauslastung geladen würden. Das bidirektionale Laden, bei dem Strom aus den Batterien der Elektrofahrzeuge in das Stromnetz, die Stromversorgung eines Gebäudes oder in elektrische Geräte rückgespeist werden kann, entlastet das Stromnetz und das Energiesystem insgesamt.
Die Elektromobilität könnte auch die Integration der wachsenden dezentralen Stromproduktion aus Photovoltaik (PV) verbessern. Werden möglichst viele Fahrzeuge während der Mittagszeit geladen, wenn am meisten Solarstrom produziert wird, kann ein grösserer Teil dieser Produktion genutzt werden. Auf der anderen Seite kann ein Teil der im Elektrofahrzeug zwischengespeicherten Energie dann in den Abend- und Nachtstunden wieder ins Netz eingespeist werden.
Die PV-Produktion und die Elektromobilität wachsen in ähnlicher Geschwindigkeit und oft in räumlicher Nähe zueinander. Netzbetreiber können durch eine vorausschauende und sorgfältige Planung Investitionen in den Netzausbau reduzieren. Dynamische Netz- und Energietarife könnten die netz- und systemdienliche Nutzung von Smart Charging und bidirektionalem Laden wirksam unterstützen.
Die ab 2025/26 geltenden neuen Regelungen im Stromversorgungsgesetz eröffnen den Netzbetreibern Handlungsspielraum zur Einführung solcher Tarife. Zusätzlich können die Netzbetreiber auch die durch Smart Charging und bidirektionales Laden bereitgestellte Flexibilität nutzen und entsprechend vergüten.
Die Wirtschaftlichkeit des bidirektionalen Ladens hängt neben attraktiven Tarifen und Vergütungsmöglichkeiten massgeblich von den Kosten der Ladeinfrastruktur ab. Derzeit sind die Preise für bidirektionale Ladestationen noch hoch. Das dürfte sich aber künftig mit einem wachsenden Angebot an Elektrofahrzeugen, die bidirektionales Laden unterstützen, ändern.