Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) – lohnt sich
Sie wünschen sich für ein bestehendes oder geplantes Mehrparteienobjekt eine wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung? Dann setzen Sie auf Photovoltaik in Verbindung mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Dieses Geschäftsmodell bietet sowohl Eigentümern als auch Bewohnern zahlreiche lukrative Vorteile.
ZEV – gemeinsam von Solarstrom profitieren
Bei einem ZEV verkaufen Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom an Ihre Wohnparteien vor Ort, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Diese dezentrale Energieversorgung ist ein Gewinn für alle Parteien:
- Ihre Anlage hat eine verkürzte Amortisationszeit und erwirtschaftet eine höhere Rendite. Durch die gebäudeeigene Energieversorgung werten Sie Ihre Liegenschaft zusätzlich auf.
- Lokal produzierter Solarstrom ist zudem günstiger als Strom aus dem Netz, da keine Netzkosten und Abgaben darauf anfallen. Die Bewohner profitieren von niedrigeren Stromkosten.
- Sharing- oder Ladelösungen für E-Autos oder E-Bikes lassen sich einfach integrieren. Sie bereiten somit den Weg in die E-Mobiltät vor.
- Darüber hinaus ist die ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.


Unser ZEV Rundum-Service
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Gründung und Verwaltung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft und übernehmen von der Beratung über den Betrieb bis hin zur Abrechnung alle Tätigkeiten für Sie.
- Hohe Kompetenz: energiewirtschaftliche Expertise, 50 Jahre Erfahrung in der Arealentwicklung, Zugriff auf weitreichenden Beraterpool von Fachspezialisten
- Umfassende Services: Energiebeschaffung, Speicherlösungen, Messung- und Datenspeicherung, Echtzeitvisualisierungen, Kunden- und Abrechnungsservice
- Clevere Charging- und Sharing-Lösungen: E-Cars, E-Bikes, E-Scooter
- Wirtschaftliche Unterstützung: attraktive Finanzierungsmöglichkeiten
Referenzen
Häufige Fragen
Schon das Wort erklärt, was den Eigenverbrauch kennzeichnet: Die selbst erzeugte Energie muss nach Art. 16 des Energiegesetzes (EnG) vom Betreiber der Anlage entweder selbst genutzt und/oder direkt vor Ort anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Sobald das Netz des Netzbetreibers zwischen die Anlage und die Verbraucher geschaltet ist, liegt kein Eigenverbrauch vor.
Dabei gibt es verschiedene Verbrauchsszenarien:
- Von der Anlage wird genau so viel Energie produziert, wie im gleichen Zeitraum benötigt wird. Zusätzliche Energie aus dem Netz wird nicht eingespeist.
- Die Anlage erzeugt mehr Energie, als momentan benötigt wird. Dann kann diese entweder gespeichert oder in Netz eingespeist werden. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber entsprechend vergütet.
- Die Anlage erzeugt weniger Strom, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann Energie dem Speicher entnommen oder aus dem Netz bezogen werden.
Mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage produzieren Sie im Grunde kostenlos Strom – zumindest müssen Sie für Energie, Netznutzung, Netzzuschlag und Systemdienstleistungen kein Geld bezahlen. Darüber hinaus fallen keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen an. Diese Kosten müssen Sie ausschliesslich für Energie begleichen, die Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen.
Wohin mit überschüssigem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage? Darüber müssen Sie sich beim ZEV keine Sorgen machen: Wenn Sie die nicht selbst benötigte Energie nicht auf dem Strommarkt verkaufen wollen, nimmt sie Ihnen auf jeden Fall der Verteilnetzbetreiber ab und vergütet sie entsprechend – er ist hierzu verpflichtet.
Der Verteilnetzbetreiber behandelt einen ZEV wie einen einzelnen Verbraucher: Wenn vom ZEV Strom ins Netz eingespeist wird, wird diese Rücklieferung über einen Zähler gemessen und entsprechend vergütet.
Für die Gründung eines ZEV gibt es folgende Voraussetzungen: Die selbst erzeugte Energie muss mindestens zehn Prozent der vor Ort benötigten Energie (der Anschlussleistung) betragen. Zusammenschliessen können sich mehrere Grundeigentümer in unmittelbarer Nähe der Energie produzierenden Anlage. Oder die Eigentümer geben die Energie an die Mieterinnen und Mieter vor Ort weiter. Diese haben jedoch die freie Wahl: Sie können dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten oder sich weiterhin durch einen Netzbetreiber versorgen lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Mietpartei nur dann aus der Eigenversorgung aussteigen, wenn der Eigentümer seiner Grundversorgungspflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen ist. Dies gilt übrigens auch bei einem Mieterwechsel!
Ja. Eigenverbrauch ist sowohl im Zusammenhang mit Photovoltaik- als auch von Biomasse- oder Windanlagen –möglich und zwar unabhängig von der Grösse der jeweiligen Produktionsstätte.
Auf jeden Fall! Ausschlaggebend ist lediglich, dass die selbst produzierte Energie vor Ort genutzt wird und das Netz des Verteilnetzbetreibers nicht dazwischengeschaltet ist. Die Angabe «vor Ort» ist dabei klar definiert als:
• zusammenhängende Grundstücke, von denen mindestens eines an das Grundstück grenzt, auf dem die Produktionsanlage steht
• Grundstücke, die nur durch eine Strasse, ein Eisenbahntrasse oder ein Fliessgewässer voneinander getrennt sind – wenn die jeweiligen Grundeigentümerinnen oder -eigentümer zustimmten