Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Ihre eigene Energiezeugungsanlage produziert so viel Strom, dass Sie ihn gerne auch Nachbarn oder interessierten Bekannten in der Gemeinde zur Verfügung stellen möchten? Mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie genau dies tun. Erfahren Sie mehr zur neuesten Möglichkeit, Ihre selbst erzeugte Energie mittels bestehendem Stromnetz zu verteilen.

Wie funktioniert eine lokale Elektrizitäts-gemeinschaft (LEG)?

Bei einer LEG kann Strom aus Energiezeugungsanlagen, wie beispielsweise einer Photovoltaikanlage, mittels dem örtlichen Verteilnetz an Dritte (Endverbraucher) verteilt werden.

Welche Vorteile hat eine LEG?

  • Mit einer LEG kann der selbst produzierte Strom der Energieerzeugungsanlage unter Benutzung des bereits vorhandenen örtlichen Verteilnetzes an Dritte verteilt werden.
  • Der vom Besitzer der Energieerzeugungsanlage nicht selbst verbrauchte Strom muss somit nicht zwingend einem Netzbetreiber zurückgegeben, sondern kann zuerst in der LEG gebraucht werden.
  • Ihre Dachfläche eignet sich nicht für eine Photovoltaikanlage oder Sie haben keine Möglichkeit, eine zu installieren? Trotzdem möchten Sie gerne lokalen, erneuerbaren Strom nutzen? Mit der Teilnahme an einer LEG ist das kein Problem.
  • Sie erhalten weiterhin eine Abrechnung von Primeo Energie. Einzig für den LEG-Strom, sprich dem in der Gemeinschaft verkauften Strom, ist gegebenenfalls ein Dienstleister beizuziehen.
  • Für die Menge an «LEG-Strom», das heisst an selbst erzeugter Elektrizität, die in der Gemeinschaft verteilt wird, gibt es einen Abschlag auf die Tarife für die Nutzung des Stromnetzes.
  • Dieser «LEG-Strom» oder auch «interner Strom» genannt, kann innerhalb der LEG an die Teilnehmenden verkauft werden. In Bezug auf die Preisfestsetzung bestehen keine Vorgaben, dies kann von den LEG-Teilnehmenden unter Einhaltung des Zivilrechts vereinbart werden.
  • Dank der Nutzung der Einrichtungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers, sind keine Anpassungen betreffend Messeinrichtung notwendig. Wichtig ist, dass ein Smart-Meter installiert ist.

Häufige Fragen

Welche grundlegenden Voraussetzungen sind notwendig, um eine LEG zu bilden?
  • Netzgebiet: Alle Teilnehmenden einer LEG müssen im selben Netzgebiet sein.
  • Netzebenen: Das Verteilnetz ist in verschiedene Netzebenen gegliedert. Für die Bildung einer LEG dürfen nur die Netzebenen 7 (NE7 – i.d.R. Gewerbe, kleine Industrie und Haushalte) und 5 (NE5 – i.d.R. Industrie) beansprucht werden.
    Alle Teilnehmenden müssen auf der gleichen Netzebene sein. Das heisst, eine Mischung der Netzebenen innerhalb einer LEG ist nicht möglich. 
  • Gemeinde: Eine LEG kann nur unter Teilnehmenden erstellt werden, die in derselben Gemeinde wohnhaft sind.
  • Leistungsverhältnis: Die Mindestleistung aller Erzeugungsanlagen im Verhältnis zu den Anschlussleistungen aller teilnehmenden Endverbraucher beträgt 5 Prozent.
Wer kann Teil einer LEG werden oder sie gründen?

Jede natürliche oder juristische Person kann sich mit mindestens einer weiteren zu einer LEG zusammenschliessen. Das heisst Verbraucher, Prosumer, Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen sowie Speicherbetreiber können eine LEG bilden. Voraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen.

Was passiert mit überschüssigem Strom aus der LEG?

Darüber müssen Sie sich, wie bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), auch bei einer LEG keine Sorgen machen. Die nicht benötigte Energie der Gemeinschaft kann auf dem Strommarkt verkauft, oder einfach dem Verteilnetzbetreiber abgegeben werden (es gelten die aktuellen Tarifen des jeweiligen Abnehmers).

Kann auch ein bestehender ZEV/vZEV an einer LEG teilnehmen?

Ja, das ist möglich. Die überschüssige Energie aus dem ZEV/vZEV wird dann der LEG zur Verfügung gestellt. Was danach noch übrig ist, wird wie bisher ins Verteilnetz eingespiesen.

Meine geplante LEG erfüllt alle Kriterien, wo kann ich mich anmelden?

Melden Sie Ihre LEG über Ihr myPrimeo-Kundenportal an. Dienstleister ohne Kundenportal können auf dem myPrimeo-Kundenportal ein Konto eröffnen und die LEG anmelden.  

Welche Herausforderungen gibt es bei der Gründung einer LEG in der Schweiz?
  • Administrative Hürden: Die Gründung einer LEG oder ähnlicher Gemeinschaften erfordert rechtliche und administrative Vorbereitungen. Beispielsweise ist gesetzlich Schriftlickeit unter den Teilnehmenden gefordert.
  • Finanzielle Belastung: Die initialen Investitionen in Erzeugungs- und Speicheranlagen können hoch sein. Mögliche Contractinglösungen können hierbei aber Abhilfe schaffen.
  • Komplexität bei der Abrechnung: Die korrekte Abrechnung des Stromverbrauchs innerhalb der Gemeinschaft (LEG-Strom) kann organisatorisch anspruchsvoll sein.
Was kostet die Gründung einer LEG?

Die Gründung und der Betrieb einer LEG sind kostenlos.
Beachten Sie, dass die seit dem 1. Januar 2026 auf der Rechnung ausgewiesenen Messkosten unabhängig von LEG (ZEV/vZEV) dargestellt werden.

Kann ich aus einer LEG wieder austreten?

Ja. Teilnehmende können ihre Teilnahme zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Verteilnetzbetreiber und unter Einhaltung der von der LEG vertraglich festgelegten Fristen beenden.