Ab dem 1. Januar 2026 haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, bei Nutzung von Speichern eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts zu beantragen. Dies gilt für Strommengen, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später wieder ins Netz eingespeist werden. Voraussetzung dafür ist ein geeignetes Messsystem.
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