Rückerstattung Netznutzung Speicher

Ab dem 1. Januar 2026 haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, bei Nutzung von Speichern eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts zu beantragen. Dies gilt für Strommengen, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später wieder ins Netz eingespeist werden. Voraussetzung dafür ist ein geeignetes Mess- und Betriebskonzept.

Gemäss StromVG (Art.14a Absatz 4) kann das Netznutzungsentgelt für drei Kategorien auf Antrag zurückerstattet werden:

a. Speicher mit Endverbrauch
b. Umwandlungsanlagen (Rückerstattung auf Rückspeisung)
c. Umwandlungsanlagen (Rückerstattung auf Bezug bei Pilot- und Demonstrationsanlagen)

Speicher mit Endverbrauch (Art.14a Abs. 4 Bst. a StromVG)

In unseren Netzen war bis Ende 2025 das Energiemanagement der Speicher an einem Anschluss mit EEA und Endverbraucher eingeschränkt. Dadurch wurden all diese Speicher mit der Betriebsart «keine Netzentladung» angemeldet und installiert. Die so gemeldeten Speicher dürfen daher zu keiner Zeit Energie ins Netz entladen.

Die gewählte Betriebsart hat einen direkten Einfluss auf die Vergütung der Energie und HKN. Eine falsch gemeldete Betriebsart kann zu einer falschen Deklaration der Energie führen. Für die korrekte Deklaration ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Anlage verantwortlich. Um die Folgen einer Betriebsartänderung abschätzen zu können, beachten sie bitte unsere Erläuterungen bei den Mess- und Betriebskonzepten.

Wenn sie die Betriebsart ändern möchten, muss dies über das Meldewesen mit technischem Anschlussgesuch (TAG) und Installationsanzeige (IA) erfolgen. Mit dem TAG wird die Netzverträglichkeit der zusätzlich ins Netz eingespeisten Energie (EEA + Speicher) geprüft. 

Falls bei der Änderung der Betriebsart bei einer bestehenden Anlage keine Erhöhung der bewilligten Einspeiseleistung erwünscht ist, können sie wie folgt vorgehen:

Schreiben sie eine E-Mail an pva@primeo-energie.ch mit folgenden Angaben:

  • Betreff: Betriebsartänderung
  • Betroffene Adresse
  • Aktuelles Mess- und Betriebskonzept
  • Neues Mess- und Betriebskonzept
  • Datum der gewünschten Umstellung
  • Kontaktdaten für Rückfragen (Name und Telefonnummer)

Nach der erfolgreichen Änderung der Betriebsart wird die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts auf die nächstmögliche Rechnungsperiode von uns automatisch initiiert.

Bei einer neuen Installation (TAG eingereicht nach dem 1.1.2026) mit der gemeldeten Möglichkeit für Netzladung und Entladung und der notwendigen Messeinrichtung wird die mögliche Netznutzungsrückerstattung nach der Werkabnahme automatisch initiiert.

Umwandlungsanlagen gemäss Art.14a Abs. 4 Bst. b und c StromVG

Um die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts einer Umwandlungsanlage zu beantragen, muss ein Antragsformular (Link) eingereicht werden.

Dies betrifft insbesondere:

b. Anlagen zur Umwandlung von Elektrizität in Wasserstoff oder synthetische Gase oder Brennstoffe: Rückerstattung für die Elektrizitätsmenge, die nach einer Rückverstromung ins Netz zurückgespeist wird;

c. Anlagen zur Umwandlung von Elektrizität in Wasserstoff, synthetische Gase, Brenn- oder Treibstoffe: Rückerstattung für die Elektrizitätsmenge, die für die Umwandlung in diese speicherbaren chemischen Substrate aus dem Netz bezogen wird; dieses Recht auf Rückerstattung ist auf Pilot- und Demonstrationsanlagen, die mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien betrieben werden und insgesamt höchstens eine Leistung von 200 MW aufweisen, beschränkt.

Weitere Informationen

Wir helfen gerne