Netzanschluss und Vergütungssätze Photovoltaik

Alles rund um den Netzanschluss Ihrer Photovoltaikanlage

Wer sich für eine Photovoltaikanlage  (PVA) auf dem eigenen Dach entscheidet, muss auch wissen, wie der Anschluss ans Netz funktioniert. Wir haben Ihnen hier alle wesentlichen Schritte zusammengestellt – für Anlagen mit und ohne Netzbauten. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Vergütungssätze und weitere wichtige Informationen. 

Wie schliesse ich meine PVA ans Netz an? 

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Wie wird die Einspeisung Ihres Solarstroms vergütet?

Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom produzieren und sie in das Verteilnetz von Primeo Energie einspeisen, können Sie diesen an die Bilanzgruppe Erneuerbare Energie (Kostendeckende Einspeisevergütung – KEV), an Primeo Energie oder ein anderes Energieversorgungsunternehmen verkaufen.

Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2016 gelten die Vergütungssätze der vertraglichen Vereinbarung. Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2017 oder ohne sonstige Vereinbarungen gelten die hier publizierten Vergütungssätze.

Preise

Energieerzeugungsanlagen verbrauchen je nach Technologie mehr oder weniger elektrische Energie, die man oftmals als Hilfsenergie bezeichnet. Haben Sie sich dazu entschieden, die produzierte elektrische Energie vollumfänglich in das Verteilnetz von Primeo Energie einzuspeisen, liegt eine Direkteinspeisung (auch Messprinzip A genannt) vor.

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Häufige Fragen

Muss ich die überschüssige Energie aus meiner eigenen Stromproduktionsanlage zwingend an den lokalen Netzbetreiber verkaufen?

Nein, Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.
Netzbetreiber sind gemäss Energiegesetz verpflichtet, die ihr angebotene Energie aus Anlagen mit einer Höchstleistung von drei Megawatt oder einer Jahresproduktion – abzüglich des Eigenverbrauchs – von maximal 5000 Megawattstunden abzunehmen und zu vergüten. Das heisst: Wenn eine Privatperson oder eine Firma im Versorgungsgebiet von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) Strom in deren Verteilnetz einspeisen möchte, kann sie dies tun und erhält dafür eine Rückliefervergütung.

Wie kann ich meine Rücklieferung an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) beenden oder wiederaufnehmen?

Die Rücklieferung kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals beendet werden. Die Wiederaufnahme der Rücklieferung an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) kann innert der gleichen Frist auf Beginn eines Quartals erfolgen und muss schriftlich per E-Mail an pva@primeo-energie.ch gemeldet werden. 

Ist die Vergütung von Herkunftsnachweisen ein fixer Bestandteil der Rückliefervergütung?

Nein, Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) übernimmt auf Kundenwunsch jedoch standardmässig Herkunftsnachweise, wenn alle Unterlagen gemäss Preisblatt vorliegen:
Herkunftsnachweise (HKN) halten die Energiequelle, den Ort und Zeitpunkt der Erzeugung fest. Bei der Vergütung der HKN handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Primeo Energie. Und die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die elektrische Energie ins Netz von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) einspeisen, sind ebenfalls nicht verpflichtet, die Herkunftsnachweise für ihren produzierten Strom aus Sonnenkraft an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) zu verkaufen. Die Abnahme und Vergütung der Energie und jene der Herkunftsnachweise sind voneinander unabhängig.

Vergütung der Herkunftsnachweise
Die Vergütung für HKN beginnt im nächsten Kalendermonat nach Vorliegen der für die Auszahlung relevanten Unterlagen. Diese sind: 1) Beglaubigung (Freischaltung der Anlage zur Ausstellung von HKN) und 2) Bestätigung von Pronovo, dass der online erfasste Dauerauftrag für HKN zugunsten von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) eingerichtet ist. Herkunftsnachweise werden nur abgenommen, wenn auch die Wirkenergie in unsere Netze eingespeist und vergütet werden.

Können Energieunternehmen wie Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) die Rückliefervergütung selbst festlegen?

Grundsätzlich ja, Produzent und Netzbetreiberin können die Höhe der Rückliefervergütung frei vereinbaren. Für den Fall, dass sie sich nicht einig werden, gibt es jedoch gesetzliche Mindestanforderungen. Die Vergütung für eingespeiste Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Biogas richtet sich dann gemäss Energiegesetz nach den vermiedenen Kosten der Netzbetreiberin für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Für Strom aus teilweise oder vollständig fossil betriebenen WKK richtet sich die Rückliefervergütung nach Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ins Netz (www.epexspot.com, Day-Ahead-Action mit den entsprechenden Eurowechselkursen). Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) überprüft die Rückliefervergütung regelmässig und passt sie bei Veränderungen an, nach oben oder unten.

Warum zahlen andere Netzbetreiber mehr oder weniger für die Rücklieferung von Strom aus erneuerbaren Anlagen.

Als Stromversorger sind wir gemäss Art 15 des Energiegesetzes verpflichtet, die Elektrizität aus erneuerbaren Energien im eigenen Netzgebiet abzunehmen und angemessen zu vergüten, sofern keine Direktvermarktung stattfindet. Wir setzen die Preisgestaltung anhand der regulatorischen Vorgaben konform um, indem die vermiedenen Beschaffungskosten für die Neuberechnung zur Anwendung kommen. Wir überprüfen den Vergütungssatz regelmässig und passen ihn bei Veränderungen an, nach oben sowie nach unten. Als Produzent können sie Ihren eingespeisten Strom auch an andere Abnehmer als an Ihren angestammten Verteilnetzbetreiber verkaufen. Dies gilt für Wirkenergie und für Herkunftsnachweise. Dazu müssen sie die entsprechenden Vorgaben des Strommarktes einhalten (Messung, Bilanzgruppenverträge, Wechselprozesse etc.) und für entsprechende Abnehmer sorgen. Sofern Sie einen Abnahmevertrag mit einer Laufzeit abgeschlossen haben, können Sie den Abnehmer erst nach Ablauf des Vertrages wechseln.

Wie berechnet sich die Amortisationsdauer von Photovoltaikanlagen?

Die Amortisationsdauer sagt aus, ab wann sich der Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage rechnet. Sie beträgt für eine übliche Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp), also etwa 25 Modulen, im Schnitt etwa 10 bis 20 Jahre. Abhängig ist die Amortisationsdauer vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren, etwa vom Anteil des Eigenverbrauchs, vom Stromtarif des Energieversorgers, von allfälligen Förderbeiträgen und von der Rückliefervergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Übrigens wird die Amortisationsdauer einer Photovoltaikanlage oft mit deren Lebensdauer verwechselt. Die Lebensdauer von Photovoltaikmodulen liegt in den meisten Fällen viel höher und liegt bei rund 30 bis 40 Jahren.

Erhalte ich per 1.1.2023 mehr Geld als Rücklieferer/Eigenstrom Produzent, wenn die Strompreise ansteigen?

Ja, innert Jahresfrist passt Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) die Rückliefervergütung zum zweiten Mal an. Per 1. Januar 2023 erhalten Tarifkunden neu 20.00 Rp./kWh anstatt 14.65 Rp./kWh. Die Tarife gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1.1.2017 und für ältere Anlagen ohne besondere Vereinbarungen. Die Vergütung für Herkunftsnachweise bleibt unverändert.

Die Rückliefervergütung wird regelmässig überprüft und bei Veränderungen angepasst, nach oben und nach unten.

Erhalten alle Produzenten/Rücklieferer die gleiche Rückvergütung? Oder kann es bspw. sein, dass mein Nachbar mehr erhält als ich? Wenn ja, warum ist das so?

Nein, die meisten Anlagen bei Primeo Energie, die zwischen 2014 und 2016 und alle Anlagen nach 1.1.2017 in Betrieb genommen wurden, erhalten alle Produzenten Vergütungen nach unserem Standardtarif für Strom aus Photovoltaikanlagen. Mit Produzenten älterer Anlagen wurden früher individuelle Verträge abgeschlossen. Nach Vertragsende werden die Anlagen auf die Vergütung nach Standardtarif umgestellt. Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie hier.

Im Versorgungsgebiet der Aare Versorgungs AG (AVAG) erhalten alle Produzenten den Standardtarif nach der Grösse ihrer Anlage. Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen über die Anpassung der Rückliefertarife?

Die jeweils gültigen Vergütungssätze finden Sie auf unserer Homepage. Über die Veränderung der Vergütungssätze wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert.

Was passiert mit meiner PV-Anlage bei einer Netzstörung oder falls der Strom vom Bund aus abgestellt werden muss? Kann ich weiterhin Strom in meinem Batteriespeicher einspeisen und daraus beziehen?

Wenn die Stromzufuhr unterbrochen wird, ist grundsätzlich die PV-Anlage auch betroffen. Jedoch ist es von der Konfiguration der Anlage abhängig.

Es ist ein spezieller Wechselrichter nötig. Der Wechselrichter ist das Herzstück einer Solaranlage. Für einen Notstrombetrieb braucht es einen hybriden Wechselrichter. Dieser funktioniert sowohl mit Strom aus dem Netz als auch bei einem Stromausfall.

Ebenfalls wichtig für den Notstrombetrieb ist neben dem hybriden Wechselrichter ein Batteriespeicher. Falls die Solaranlage wegen schlechter Witterung/zu wenig Sonne keinen Strom produzieren kann, kommt dieser aus dem Batteriespeicher. Wie lange der gespeicherte Strom ausreicht, ist von Ihrem Stromverbrauch abhängig.

Wichtig zu wissen: Eine normale PV-Anlage auf Notstrombetrieb umzurüsten, ist nicht gerade günstig. Mit rund CHF 10’000 bis 15’000 Mehrkosten ist zu rechnen.

Wer eine PV-Anlage mit Notstromversorgung wünscht, sollte dies bereits zu Beginn einer Beratung erwähnen. So kann die PV-Anlage entsprechend geplant und bestellt werden.

Informationen zu Batteriespeichern finden Sie auch hier.

Muss ich meine Einspeisevergütung der PV-Anlage versteuern?

Grundsätzlich ja. Wie die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage versteuert werden muss, ist direkt bei der jeweiligen Steuerbehörde anzufragen. Beachten Sie bitte die Wegleitung Ihres Kantons zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Gerne stellt Ihnen Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) ein Steuerauszug der eingespeisten Energie für Ihre Steuererklärung zur Verfügung. Registrieren Sie sich auf unserem myPrimeo-Kundenportal und entdecken Sie diese und eine Vielfalt von Funktionen, die Ihnen den administrativen Aufwand in Zukunft erleichtern

Häufige Fragen zu Herkunftsnachweisen

Was sind Herkunftsnachweise (HKN)?

Herkunftsnachweise (HKN) sind Zertifikate, welche von der eingespeisten Wirkenergie (physischer Stromfluss) entkoppelt sind. Die Zertifikate werden von der Pronovo AG zugunsten des jeweiligen Stromproduzenten ausgestellt und eigenständig gehandelt. Herkunftsnachweise dienen dazu, die Transparenz der Stromherkunft gegenüber den Endverbrauchern zu schaffen. Für jede Kilowattstunde produzierten Stroms, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt.

Was meinen Sie mit «ökologischer Mehrwert»?

Die Herkunftsnachweise nennen wir auch den ökologischen Mehrwert Ihrer eingespeisten
Wirkenergie.

Welche Voraussetzungen benötigt es für einen HKN-Dauerauftrag?

Produzenten mit Anlagen zwischen 2-30 kWp, welche beglaubigt wurden, können mittels eines Dauerauftrags ihre Herkunftsnachweise an Primeo Energie abtreten. Die Beglaubigung der Anlagen ist notwendig, um die Herkunft der erzeugten Wirkenergie einer Anlage mit Herkunftsnachweisen zertifizieren zu können. Bei Anlagen, welche kleiner als 2 kWp oder grösser als 30 kWp sind, nimmt Primeo Energie die Herkunftsnachweise nicht ab. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit Ihrem Solarteur/Installateur in Verbindung.

Ist der HKN-Dauerauftrag an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) obligatorisch?

Der Dauerauftrag Ihrer Herkunftsnachweise ist freiwillig. Durch den Dauerauftrag an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) erhalten Sie den ökologischen Mehrwert zusätzlich zur Wirkenergie ausbezahlt. Die Wirkenergie wird unabhängig von einem HKN-Dauerauftrag ausbezahlt.

Wie kann ich den HKN-Dauerauftrag an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) annehmen/ablehnen?

Sobald Ihre Anlage beglaubigt wurde und den Voraussetzungen entspricht, wird von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) ein Dauerauftrag zur HKN-Übertragung im HKN-System der Pronovo AG erfasst. Sie erhalten von der Pronovo AG eine E-Mail, welche Sie über die Erfassung dieses Dauerauftrags informiert und können den Dauerauftrag direkt bestätigen. Das Akzeptieren dieses Dauerauftrags ist notwendig, um Ihnen den ökologischen Mehrwert auszahlen zu können. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die E-Mail ignorieren, somit wird der vorerfasste Dauerauftrag hinfällig.

Ab wann erhalte ich den ökologischen Mehrwert vergütet?

Die Vergütung des ökologischen Mehrwerts beginnt nach Beglaubigung Ihrer Anlage und
Bestätigung des HKN-Dauerauftrags, ab nächstem Kalendermonat.

Wer ist die Pronovo AG und was ist ihr Auftrag?

Die Pronovo AG ist eine Tochtergesellschaft der Swissgrid und ist im Zusammenhang mit der Ausstellung von Herkunftsnachweisen, der Aufsicht des Bundesamts für Energie (BFE) unterstellt. Sie ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen.