Informationen für Grossverbraucher

Fragen - Antworten

Welche Massnahmen sind bei einer Strommangellage vorgesehen?

Sparappelle
Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten. Die Stromapelle sind hier aufgeführt. Massnahmen, die eine in Kraft gesetzte Bewirtschaftungsverordnung voraussetzen:

Verbrauchseinschränkungen
Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Rolltreppen oder Komfortheizungen im Aussenbereich.

Sofortkontingentierung und Kontingentierung
Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine bestimmte Strommenge einzusparen. Als Grossverbraucher gelten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh (gemäss Art. 11 der Stromversorgungsverordnung).

Netzabschaltungen
Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Welche Bereitschaftsgrade gibt es?
Wie ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) organisiert?
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Was ist eine Kontingentierung?
Wie erhält man die Aufforderung zur Kontingentierung?

Grossverbraucher werden schriftlich (eingeschriebene Verfügung der BWL) durch den Netzbetreiber orientiert. Der Kanton kann eigene Informationen verteilen.

Wie funktioniert eine Reduktion des Stromverbrauchs bei Grosskunden mit Standorten in verschiedenen Netzgebieten?

Grundsätzlich ist das Kontingent pro Netzbetreiber zu betrachten. Das heisst, ein Multi-Site-Betrieb muss sein Kontingent bei jedem einzelnen Netzbetreiber einhalten.

Wer bestimmt, ob ein Kunde eine Pönale erhält und nach welchen Kriterien?

Die Netzbetreiber überwachen die Einhaltung der Kontingentierung und melden eine Verletzung der Vorgaben an OSTRAL. Diese leitet die Information an das BWL weiter, welches die Sanktionen festlegt.

Wer verrechnet die Pönalen?

Die zuständigen Kantone. Im Falle von Primeo Energie sind das Basel-Landschaft und Solothurn.

Sind bei Netzabschaltungen nur Grossverbraucher betroffen?

Falls es zu Netzabschaltungen kommt, betrifft dies sämtliche Verbraucher. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.

Muss ich als Geschäftskunde Angst haben, dass ich im Winter keinen Strom mehr habe? Kommen wir in eine Strommangellage?

Das Szenario einer Mangellage war leider noch nie so realistisch. Es wird mutmasslich jedoch nicht gar keinen Strom mehr geben, sondern einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.

Wie kann man sich vorbereiten?
Kennen Sie unsere Primeo-Energie-Ostral-App schon?

Die digitale Anwendung enthält eine Übersicht über die simulierte Kontingentierung sowie die Anzeige des aktuellen Verbrauchs aller relevanten Zähler im Vergleich zum vorgegebenen Kontingent. Sie können so die Wirkung Ihrer getroffenen Massnahmen laufend überprüfen und zeitnah verfolgen.

Hier erfahren Sie mehr!

Wo finde ich weiterführende Informationen? (Bund, Kantone BL und SO)