Anpassung der Vergütung für Strom aus Solarproduktion und anderen erneuerbaren Produktionen sowie Herkunftsnachweise per 1. April 2025.
Für mehr Investitionssicherheit garantiert Primeo Energie bzw. die Aare Versorgungs AG (AVAG) Produzentinnen und Produzenten eine minimale Vergütung mit einer definierten Laufzeit. Auf den 1. April 2025 werden die Rückliefertarife angepasst. Auch die Vergütung von Herkunftsnachweisen wird neu geregelt. Detaillierte Informationen finden Sie unten aufgeführt.
Weitere allgemeine Informationen zur Stromproduktion erhalten Sie hier.
Wie wird die Einspeisung Ihres Solarstroms vergütet?
Wahltarif für Strom aus Solarproduktion
Auf Kundenwunsch zur Optimierung der PV-Produktion wurde als Alternative zum Standardtarif, der keine Tarifzeiten berücksichtigt, ein Wahltarif eingeführt. Dieser sieht eine differenzierte Vergütung nach Sommer, Winter, Hoch- und Niedertarif vor. Wer verstärkt die Produktionszeiten um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzt und eine Anlage mit Erzeugsschwerpunkt im Winter hat, kann vom Wahltarif profitieren.
Weitere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Flyer.
Häufige Fragen
Die Grundversorgungstarife sind reguliert und müssen den Vorschriften der Stromgesetzgebung folgen. Sie werden nur einmal jährlich festgelegt und müssen im August des Vorjahrs publiziert werden. Die Rückliefertarife können unterjährig überprüft und angepasst werden. Primeo Energie kalkuliert die Rückliefertarife nach den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie gemäss Artikel 12 der Energieverordnung. Sie sind also viel aktueller und bilden sinkende oder steigende Beschaffungspreise direkter ab. Ein Vergleich der Rückliefertarifentwicklung mit der des Grundversorgungstarifs ist deshalb zeitgleich nicht möglich. Die jeweiligen Beschaffungspreise sind aber in beiden Tarifen enthalten. Der benötigte Strom für die Grundversorgung wird über drei Jahre im Voraus und aus verschiedenen Quellen (Markt, langfristige Bezugsverträge, eigene Produktion im Netzgebiet) beschafft. Diese risikoarme Beschaffungsstrategie hat den Vorteil, dass die stark gestiegenen Beschaffungspreise der letzten Jahre nur anteilig in den Grundversorgungstarifen angekommen sind. Die aktuell sinkenden Marktpreise sind deshalb aber auch nur anteilig enthalten. Zudem kommen bei der Kalkulation der Grundversorgungstarife weitere Kostenpositionen zur Anwendung wie Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren und Verwaltungs- und Vertriebskosten, die den Tarif beeinflussen.
Gemäss der gültigen Stromgesetzgebung müssen die Tarife für den Strombezug in der Grundversorgung einmal jährlich kalkuliert und per 31. August für das Folgejahr publiziert werden. Die Tarife gelten für ein Jahr. Eine unterjährige Anpassung ist nicht erlaubt.
Ja, das können Sie. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrem Installateur auf.
Als Faustregel gilt: Produzentinnen und Produzenten mit einer Photovoltaikanlage, die verstärkt die Produktionsspitzen um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen und deren Photovoltaikanlage einen Erzeugungsschwerpunkt im Winter aufweist, profitieren mit ihrer Anlage um bis zu 30 Prozent im Vergleich zum Standardtarif (siehe auch Informationen zum Wahltarif unter «Wahltarif für Strom aus Solarproduktion»). Bei bestehenden Anlagen kann anhand des Lastgangs der Vergangenheit analysiert werden, ob sich der Wahltarif lohnt.
Nein, Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.
Die Rücklieferung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Quartals beendet werden. Der Wechsel wird durch den neuen Abnehmer an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) gemeldet. Die Wiederaufnahme der Rücklieferung an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) kann innert der gleichen Frist auf Beginn eines Quartals erfolgen und muss schriftlich via Formular gemeldet werden.
Nein, Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) übernimmt jedoch standardmässig Herkunftsnachweise, wenn alle Unterlagen gemäss Preisblatt vorliegen.
Vergütung der Herkunftsnachweise
Die Vergütung für Herkunftsnachweise beginnt im nächsten Kalendermonat nach Vorliegen der für die Auszahlung relevanten Unterlagen. Diese sind: 1) Beglaubigung (Freischaltung der Anlage zur Ausstellung von Herkunftsnachweise) und 2) Bestätigung von Pronovo, dass der online erfasste Dauerauftrag für Herkunftsnachweise zugunsten von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) eingerichtet ist. Herkunftsnachweise werden nur abgenommen, wenn auch die Wirkenergie in unsere Netze eingespeist und vergütet wird.
Grundsätzlich ja. Produzentin bzw. Produzent und Netzbetreiberin können die Höhe der Rückliefervergütung frei vereinbaren. Für den Fall, dass sie sich nicht einig werden, gibt es jedoch gesetzliche Mindestanforderungen. Die Vergütung für eingespeiste Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Biogas richtet sich dann gemäss der Energiegesetzgebung nach den vermiedenen Kosten der Netzbetreiberin für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Für Strom aus teilweise oder vollständig fossil betriebenen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) richtet sich die Rückliefervergütung nach Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ins Netz (www.epexspot.com, Day-Ahead-Action mit den entsprechenden Eurowechselkursen). Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) überprüft die Rückliefervergütung regelmässig und passt sie bei Veränderungen an, nach oben oder unten.
Als Stromversorger sind wir gemäss Art. 15 des Energiegesetzes verpflichtet, die Elektrizität aus erneuerbaren Energien im eigenen Netzgebiet abzunehmen und angemessen zu vergüten, sofern keine Direktvermarktung stattfindet. Die Höhe der Rückliefervergütung für Wirkenergie richtet sich bei Primeo Energie nach den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie gemäss Art. 12 der Energieverordnung. Wir überprüfen die Rückliefervergütung regelmässig und passen sie bei Veränderungen an, nach oben oder unten. Über die Kalkulation anderer Netzbetreiber können wir leider keine Auskunft geben. Einen Vergleich der Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen finden Sie auf vese.ch/pvtarif
Für die meisten Anlagen im Netzgebiet von Primeo Energie, die zwischen 2014 und 2016 und alle Anlagen, die nach dem 1.1.2017 in Betrieb genommen wurden, erhalten die Produzentinnen und Produzenten Vergütungen nach unserem Standardtarif für Strom aus Photovoltaikanlagen. Mit Produzentinnen und Produzenten älterer Anlagen wurden früher individuelle Verträge abgeschlossen. Nach Vertragsende werden die Anlagen auf die Vergütung nach Standardtarif umgestellt. Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie hier.
Die jeweils gültigen Vergütungssätze finden Sie auf unserer Homepage. Über die Veränderung der Vergütungssätze wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert.
Prüfen Sie, ob sich unser Wahltarif Primeo SolarAktiv für Sie lohnt.
Wenn Sie verstärkt die Produktionsspitzen um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen und Ihre Photovoltaikanlage einen Erzeugungsschwerpunkt im Winter aufweist, können Sie den Ertrag Ihrer PVA um bis zu 30 Prozent steigern. Mehr Informationen zu Primeo SolarAktiv finden Sie hier.
Optimieren Sie Ihren Eigenverbrauch
Ihr eigenproduzierter Strom ist günstiger als Strom aus dem Netz. Bei Eigenverbrauch fallen lediglich Ihre Produktionskosten an, aber keine Energie- und Netznutzungskosten sowie Abgaben, die Sie beim Strombezug vom Energieversorger zahlen müssen. Mehr Informationen zur Optimierung des Eigenverbrauchs finden Sie hier.
Häufige Fragen zu Herkunftsnachweisen
Herkunftsnachweise (HKN) sind Zertifikate, welche von der eingespeisten Wirkenergie (physischer Stromfluss) entkoppelt sind. Die Zertifikate werden von der Pronovo AG zugunsten des jeweiligen Stromproduzenten ausgestellt und eigenständig gehandelt. Herkunftsnachweise dienen dazu, die Transparenz der Stromherkunft gegenüber den Endverbrauchern zu schaffen. Für jede Kilowattstunde produzierten Stroms, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt.
Die Herkunftsnachweise nennen wir auch den ökologischen Mehrwert Ihrer eingespeisten
Wirkenergie.
Produzenten mit Anlagen zwischen 2-30 kWp, welche beglaubigt wurden, können mittels eines Dauerauftrags ihre Herkunftsnachweise an Primeo Energie abtreten. Die Beglaubigung der Anlagen ist notwendig, um die Herkunft der erzeugten Wirkenergie einer Anlage mit Herkunftsnachweisen zertifizieren zu können. Bei Anlagen, welche kleiner als 2 kWp oder grösser als 30 kWp sind, nimmt Primeo Energie die Herkunftsnachweise nicht ab. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit Ihrem Solarteur/Installateur in Verbindung.
Der Dauerauftrag Ihrer Herkunftsnachweise ist freiwillig. Durch den Dauerauftrag an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) erhalten Sie den ökologischen Mehrwert zusätzlich zur Wirkenergie ausbezahlt. Die Wirkenergie wird unabhängig von einem HKN-Dauerauftrag ausbezahlt.
Sobald Ihre Anlage beglaubigt wurde und den Voraussetzungen entspricht, wird von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) ein Dauerauftrag zur Herkunftsnachweis-Übertragung im Herkunftsnachweis-System der Pronovo AG erfasst. Sie erhalten von der Pronovo AG eine E-Mail, welche Sie über die Erfassung dieses Dauerauftrags informiert. Sie können den Dauerauftrag direkt bestätigen. Das Akzeptieren dieses Dauerauftrags ist notwendig, um Ihnen den ökologischen Mehrwert auszahlen zu können. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die E-Mail ignorieren, somit wird der vorerfasste Dauerauftrag hinfällig.
Die Vergütung des ökologischen Mehrwerts beginnt nach Beglaubigung Ihrer Anlage und
Bestätigung des HKN-Dauerauftrags, ab nächstem Kalendermonat.
Die Pronovo AG (pronovo.ch) ist eine Tochtergesellschaft der Swissgrid und ist im Zusammenhang mit der Ausstellung von Herkunftsnachweisen, der Aufsicht des Bundesamts für Energie (BFE) unterstellt. Sie ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen.
