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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz/Mantelerlass): Das neue Stromgesetz tritt gestaffelt in Kraft. Am 1. Januar 2025 trat das erste Verordnungspaket in Kraft; das zweite Verordnungspaket wird per 1. Januar 2026 in Kraft treten.   

Beschleunigungserlass: Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Der Beschleunigungserlass, der zu einer Änderung des Energiegesetzes führt, sieht u. a. vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen. Das Parlament stimmt in der Sommersession 2025 darüber ab.

Stromabkommen: 2024 verhandelten die Schweiz und die Europäische Union u. a. über ein Stromabkommen. Dieses soll zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen. Ende Dezember 2024 hat der Bundesrat den erfolgreichen materiellen Abschluss der Verhandlungen zur Kenntnis genommen. Der genaue Inhalt des Abkommens dürfte in der ersten Hälfte des Jahres 2025 bekannt sein.

Stromreserve: Der Bundesrat will verschiedene bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankern und die Winterstromproduktion gezielt fördern. Das entsprechende Gesetz befindet sich noch in der parlamentarischen Diskussion.

Gasversorgungsgesetz (GasVG): Das GasVG soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gasversorgung und den Gasmarkt in der Schweiz und damit Rechtssicherheit setzen. Ziel der Vorlage ist es, die Gasversorgungssicherheit zu erhöhen, die Transformation hin zu erneuerbaren Gasen voranzubringen und mit einer Teilmarktöffnung klare Regeln für Haushalte und Grosskunden zu schaffen. Der Bundesrat hat im Juni 2023 die Eckwerte des neuen GasVG definiert und das UVEK beauftragt, eine entsprechen de Vorlage (Botschaft) zu erarbeiten, welche aber bis April 2025 noch nicht im Bundesblatt veröffentlich wurde.

Nachfolge Rettungsschirm: Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft («Rettungsschirm») gilt bis Ende 2026. Die Nachfolgeregelungen werden einerseits im Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE) geregelt, welches vom Parlament in der Frühjahrssession 2025 verabschiedet wurde, und andererseits mittels einer Änderung des StromVG (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen). Die Änderung des StromVG ist Teil der gesetzlichen Massnahmen, mit welchen die Stabilität der systemkritischen Stromunternehmen ab 2027 gewährleistet werden soll. Mit der Revision sollen Anforderungen an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen im Gesetz verankert werden. Die Botschaft sollte noch im Frühling 2025 veröffentlich werden, sodass das Parlament in der Sommersession 2025 die Beratungen beginnen kann.

Primeo Energie steht hinter dem neuen Stromgesetz sowie den dazu gehörigen Verordnungs-paketen. Erfreut haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren will. Die gesetzliche Verankerung der Stromreserve befürworten wir ebenso wie ein Stromabkommen mit der EU und hoffen, dass die Botschaft zum GasVG bald publiziert und dadurch Klarheit für den Gasmarkt in der Schweiz geschaffen wird. Was die Nachfolge des Rettungsschirm betrifft, hat Primeo Energie das BATE unterstützt. Hingegen lehnen wir die Änderung des StromVG (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) in der aktuellen Form ab, da die Vorgaben zu restriktiv sind und zu stark in die unternehmerische Freiheit von Primeo Energie eingreifen. Diese Vernehmlassung haben wir auch dazu genutzt, um die Bundesverwaltung und Politik auf das Problem des dysfunktionalen Strommarkts im Hinblick auf die Ausgleichsenergie hinzuweisen.