Wintersession 2024
Das Parlament knüpfte die Unterstützung an Bedingungen. So müssen die Firmen in einem Geschäftsplan belegen, dass sie am Produktionsstandort Schweiz festhalten. Zusätzlich dürfen sie in dieser Zeit keine Dividenden ausschütten. Schliesslich müssen sich auch die Standort- kantone finanziell beteiligen. Finanziert werden soll diese Hilfe mit höheren Strompreisen für alle Konsumentinnen und Konsumenten. Die Massnahmen zur Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie stehen im Zusammenhang mit der Vorlage zur Stromreserve, die gesetzlich verankert und die provisorische Winterreserveverordnung ablösen soll.

Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ende 2021. Die Situation an den europäischen Energiemärkten hat sich zwar inzwischen merklich beruhigt, es verbleiben jedoch Unsicherheiten. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hatte das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), den sogenannten «Rettungsschirm» beschlossen. Er gilt nur bis Ende 2026. Der Rettungsschirm soll darum von anderen Regelungen abgelöst werden. Dazu gehört unter anderem das BATE.
Grosse Wind-, Wasser- und Solarproduktionsanlagen sollen schneller gebaut werden können, um die Stromversorgung in der Schweiz zu sichern. Das will das Parlament mit einer Straffung der Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren erreichen. Auch der Planungsprozess soll einfacher werden. Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat den sogenannten Beschleu- nigungserlass gut, will aber ein einem Punkt weitergehen. Er will das Verbandsbeschwerde-recht bei einigen Wasserkraftprojekt nicht zulassen. Es geht dabei um die 16 Wasserkraft-projekte, zu denen die Stimmberechtigten im Juni 2024 ja gesagt haben im Rahmen der Abstimmung über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung. Das Geschäft geht jetzt wieder zurück in den Nationalrat.
Zugestimmt hat der Ständerat auch dem Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien über die Gasversorgung. Mit dem Abkommen sollen in einer Gasmangellage geschützte Kundinnen und Kunden, beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste, mit Gas aus Deutschland oder Italien versorgt werden können. Umgekehrt müsste die Schweiz im Notfall den Nachbarländern aushelfen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.
Weitere Entscheide aus Bundesbern
Der Bundesrat hat an Ende November 2024 beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert, insbesondere das Netto-Null-Ziel der Schweiz für das Jahr 2050 und die Zwischenziele für die Etappen 2031-2040 und 2041-2050. Das KlG ist damit massgebend für die zukünftige Ausgestaltung der Klimapolitik verantwortlich und legt zugleich den Rahmen für deren Weiterentwicklung fest. Die Klimaschutz-Verordnung regelt insbesondere die im KlG enthaltenen Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudebereich sowie Massnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der klimafreundlichen Ausrichtung der Finanzflüsse.
Im Detail umfasst das KlG ein befristetes Förderprogramm für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Die KlV legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige Förderung zu wenig greift. So stehen im Einklang mit dem KlG der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.
Viele Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreichen in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen deshalb erneuert werden. Zudem bedingt die zunehmende dezentrale Produktion von Elektrizität sowie die Elektrifizierung auf Seite der Verbraucher einen Um- und Ausbau des Stromnetzes. Das führt insgesamt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, für welche die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Planungsfristen bereits heute eine Herausforderung darstellt. Der Bundesrat will die Planungs- und Bewilligungsverfahren deshalb beschleunigen. Dies einerseits mit Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, die von Juni bis Oktober 2024 in der Vernehmlassung waren. Die Botschaft an das Parlament wird voraussichtlich im Frühling 2025 überwiesen. Andererseits beauftragte der Bundesrat das UVEK, auch Anpassungen auf Verordnungsstufe zu prüfen, die zur Beschleunigung beitragen können. Diese werden nun in die Vernehmlassung geschickt. Sie können unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden.

Grundlage der Wasserstoffstrategie ist der Bericht «Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz», den der Bundesrat am 15. November 2023 verabschiedet hat. Die Strategie wurde von einer verwaltungsinternen Begleitgruppe, einer externen Arbeitsgruppe und im Austausch mit der Gasbranche sowie den Kantonen erarbeitet.
Zum Vergleich liegt das Potenzial an Speicherzubau ausserhalb der periglazialen Gebiete nur bei rund 860 GWh pro Jahr. Dies unterstreicht die theoretische zukünftige Bedeutung der periglazialen Gebiete für den Ausbau der inländischen Wasserkraftproduktion. Nach 2050 werden weitere, für die Wasserkraftnutzung geeignete Gebiete eisfrei. Aufgrund des langen Zeithorizontes gibt es dazu jedoch noch keine Projektierungen und es kann kein Potenzial angegeben werden.
Bisher gibt es weltweit nur wenige Photovoltaikanlagen auf Stauseen oder Staumauern. In der Schweiz sind es sieben Anlagen (schwimmend: Lac de Toules, auf Staumauer: Lägh da l’Albigna, Muttsee, Lago di Lei, Räterichsbodensee, Oberaarsee und Lac de l’Hongrin). Das technische Potenzial zur Erzeugung von Solarstrom aller schweizerischen Stauseen, Staumauern und Dämme liegt bei insgesamt rund 4,6 Terawattstunden (TWh), was ca. 8 % des heutigen Stromverbrauchs entspricht. Der Bundesrat verzichtet auf weitere Massnahmen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau solcher Anlagen grundsätzlich ermöglichen und auch Förderinstrumente zur Verfügung stellen.
Vernehmlassungen zu energiepolitischen Themen
Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet.
Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen)
Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage sind Anpassungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen zwecks Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze. Mit den vorgesehenen Massnahmen will der Bundesrat die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.
Frist: 24. März 2025
Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Das Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke im Kernenergie-gesetz vom 21. März 2003 soll aufgehoben werden.
Frist: 3. April 2025
Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – WACC)
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ein Vernehmlassungs-verfahren zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) durchzuführen.
Frist: 4. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts
Änderung der Raumplanungsverordnung und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die Vernehmlassungsvorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Diese Gesetzesanpas-sungen wurden von der Bundesversammlung am 29. September 2023 beschlossen.
Frist: 9. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten Stellungnahmen und/oder des Ergebnisberichts
Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Um den Aus- und Umbau der Stromnetze zu beschleunigen, ist das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 sowie das StromVG vom 23. März anzupassen.
Frist: 17. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts
Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die CO2-Verordnung legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat.
Frist: 17. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts
Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025
Das UVEK führt zur Revision der Kernenergieverordnung (KEV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV), zur Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) sowie zur Rohrleitungsverordnung (RLV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Frist: 20. Dezember 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten Stellungnahmen und/oder des Ergebnisberichts