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Wintersession 2024

Das Parlament hat wichtige energiepolitische Entscheide in der Wintersession 2024 gefällt, die am 20. Dezember zu Ende ging. Für vier strategisch bedeutsame Stahl- und Aluminiumwerke wurde eine Überbrückungshilfe bewilligt. Konkret sollen sie für eine Übergangszeit von vier Jahren einen Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes nicht bezahlen müssen. Unternehmen, die diesen Rabatt bei den Stromkosten in Anspruch nehmen wollen, müssen beim Bundesamt für Energie ein Gesuch einreichen.

Das Parlament knüpfte die Unterstützung an Bedingungen. So müssen die Firmen in einem Geschäftsplan belegen, dass sie am Produktionsstandort Schweiz festhalten. Zusätzlich dürfen sie in dieser Zeit keine Dividenden ausschütten. Schliesslich müssen sich auch die Standort- kantone finanziell beteiligen. Finanziert werden soll diese Hilfe mit höheren Strompreisen für alle Konsumentinnen und Konsumenten. Die Massnahmen zur Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie stehen im Zusammenhang mit der Vorlage zur Stromreserve, die gesetzlich verankert und die provisorische Winterreserveverordnung ablösen soll.  
In der Schweiz gelten für den Strom- und Gasmarkt künftig strengere Regeln. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) zugestimmt. Das Gesetz verbietet missbräuchliche Praktiken wie Insiderhandel und Marktmanipulation. Gerade bei der Definition von Marktmanipulation sieht es der Ständerat anders als der Nationalrat. Der Ständerat lehnt es ab, nur vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zu sanktionieren. Schliesslich ist der Ständerat dafür, dass der Bundesrat innerschweizerische Gaslieferungen, die für den Endverbrauch bestimmt sind und die Grosshandelspreise nicht beeinflussen können, von der Meldepflicht befreien kann. Dabei geht es unter anderem um städtische Gasversorger.

Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ende 2021. Die Situation an den europäischen Energiemärkten hat sich zwar inzwischen merklich beruhigt, es verbleiben jedoch Unsicherheiten. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hatte das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), den sogenannten «Rettungsschirm» beschlossen. Er gilt nur bis Ende 2026. Der Rettungsschirm soll darum von anderen Regelungen abgelöst werden. Dazu gehört unter anderem das BATE.

Grosse Wind-, Wasser- und Solarproduktionsanlagen sollen schneller gebaut werden können, um die Stromversorgung in der Schweiz zu sichern. Das will das Parlament mit einer Straffung der Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren erreichen. Auch der Planungsprozess soll einfacher werden. Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat den sogenannten Beschleu- nigungserlass gut, will aber ein einem Punkt weitergehen. Er will das Verbandsbeschwerde-recht bei einigen Wasserkraftprojekt nicht zulassen. Es geht dabei um die 16 Wasserkraft-projekte, zu denen die Stimmberechtigten im Juni 2024 ja gesagt haben im Rahmen der Abstimmung über das  Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung. Das Geschäft geht jetzt wieder zurück in den Nationalrat.

Zugestimmt hat der Ständerat auch dem Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien über die Gasversorgung. Mit dem Abkommen sollen in einer Gasmangellage geschützte Kundinnen und Kunden, beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste, mit Gas aus Deutschland oder Italien versorgt werden können. Umgekehrt müsste die Schweiz im Notfall den Nachbarländern aushelfen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.

Weitere Entscheide aus Bundesbern

Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft

Der Bundesrat hat an Ende November 2024 beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert, insbesondere das Netto-Null-Ziel der Schweiz für das Jahr 2050 und die Zwischenziele für die Etappen 2031-2040 und 2041-2050. Das KlG ist damit massgebend für die zukünftige Ausgestaltung der Klimapolitik verantwortlich und legt zugleich den Rahmen für deren Weiterentwicklung fest. Die Klimaschutz-Verordnung regelt insbesondere die im KlG enthaltenen Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudebereich sowie Massnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der klimafreundlichen Ausrichtung der Finanzflüsse.

Im Detail umfasst das KlG ein befristetes Förderprogramm für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Die KlV legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige Förderung zu wenig greift. So stehen im Einklang mit dem KlG der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.

Verordnungsrevision zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen eröffnet. Ziel ist es, die Bewilligungs-verfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter zu beschleunigen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. März 2025.

Viele Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreichen in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen deshalb erneuert werden. Zudem bedingt die zunehmende dezentrale Produktion von Elektrizität sowie die Elektrifizierung auf Seite der Verbraucher einen Um- und Ausbau des Stromnetzes. Das führt insgesamt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, für welche die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Planungsfristen bereits heute eine Herausforderung darstellt. Der Bundesrat will die Planungs- und Bewilligungsverfahren deshalb beschleunigen. Dies einerseits mit Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, die von Juni bis Oktober 2024 in der Vernehmlassung waren. Die Botschaft an das Parlament wird voraussichtlich im Frühling 2025 überwiesen. Andererseits beauftragte der Bundesrat das UVEK, auch Anpassungen auf Verordnungsstufe zu prüfen, die zur Beschleunigung beitragen können. Diese werden nun in die Vernehmlassung geschickt. Sie können unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden.
Der Bundesrat will die Winterreserveverordnung verlängern
Um die Stromversorgung in den kommenden Jahren abzusichern, will der Bundesrat die Winterreserveverordnung bis 2030 verlängern. In einer Aussprache am 13. November 2024 hat er das UVEK beauftragt, bis Ende Januar 2025 eine entsprechende Vernehmlassungs-vorlage zu erarbeiten. Grund dafür ist, dass bis zum Winter 2026/27 noch keine neuen Anlagen zur Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke bereitstehen werden. Zudem befindet sich die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung (die UREK-S ist im Januar 2025 auf die Vorlage eingetreten).
Gegenvorschlag zur Initiative «Blackout stoppen» in der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eröffnet. Er lehnt die Volksinitiative ab, will mit dem Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz anpassen, so dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Ziel ist, die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offenzuhalten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. April 2025.
Massnahmenkatalog in einer Strommangellage wird mit Angebotslenkung ergänzt
Der Bundesrat lenkt in einer Strommangellage nicht nur den Verbrauch der noch vorhandenen Energie, sondern bewirtschaftet auch das verbleibende Angebot. Er hat am 13. Dezember 2024 die Modalitäten einer zentralen Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 28. März 2025. Der Verordnungsentwurf regelt Zuständigkeiten, Abläufe und Vergütungen im Fall einer Angebotslenkung.
Der Bundesrat legt die nationale Wasserstoffstrategie vor
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die nationale Wasserstoff-strategie verabschiedet. Sie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor. Bis Mitte der 2030er Jahre geht die Strategie von einer geringen Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz aus.

Grundlage der Wasserstoffstrategie ist der Bericht «Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz», den der Bundesrat am 15. November 2023 verabschiedet hat. Die Strategie wurde von einer verwaltungsinternen Begleitgruppe, einer externen Arbeitsgruppe und im Austausch mit der Gasbranche sowie den Kantonen erarbeitet.
Der Ständerat will kleine Windanlagen stärker fördern
Kleine Windanlagen sollen künftig einfacher ausserhalb der Bauzone installiert werden können. Das fordert der Ständerat und hat eine Standesinitiative aus dem Kanton Appenzell Ausser-rhoden Folge gegeben. Konkret schlägt die Initiative Änderungen am Raumplanungsgesetz vor, damit der Bau von Kleinwindanlagen bis 30 Meter Höhe ausserhalb der Bauzone stärker vorangetrieben werden kann. Begründet wird dies mit den heute bestehenden Hürden bei der Bewilligung von solchen Anlagen.
Gletscherschmelze als mögliches Potenzial für die Wasserkraftproduktion
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 den Bericht «Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze» gutgeheissen. Der Klimawandel treibt die Gletscherschmelze in der Schweiz weiter voran. Aktuelle Modelle gehen davon aus, dass die Gletscher bis ins Jahr 2100 rund 60 bis 90 Prozent ihres Eisvolumens verlieren werden. Dadurch werden Flächen frei, die unter anderen auch für die Erstellung von Speicherkraft-werken in Frage kommen. Der Bericht zeigt das Potenzial von heute bekannten Wasserkraft-projekten in periglazialen Gebieten, die bis 2050 realisiert werden könnten. Diese Projekte würden eine zusätzliche Jahresproduktion von rund 1470 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr bringen, davon 1130 GWh aus Neuanlagen und 340 GWh aus Ausbauten. Für die steuerbare Winterproduktion (Speicherkapazität) im periglazialen Umfeld liegt das Ausbaupotenzial bei 2430 GWh pro Jahr, davon rund 1300 GWh aus Ausbauten bestehender Speicher und 1130 GWh aus Neuanlagen.

Zum Vergleich liegt das Potenzial an Speicherzubau ausserhalb der periglazialen Gebiete nur bei rund 860 GWh pro Jahr. Dies unterstreicht die theoretische zukünftige Bedeutung der periglazialen Gebiete für den Ausbau der inländischen Wasserkraftproduktion. Nach 2050 werden weitere, für die Wasserkraftnutzung geeignete Gebiete eisfrei. Aufgrund des langen Zeithorizontes gibt es dazu jedoch noch keine Projektierungen und es kann kein Potenzial angegeben werden.
 
Photovoltaikanlagen auf Wasserkraftwerken und Stauseen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 den Bericht «Wasserkraftwerke und Stauseen für die Photovoltaik nutzen» 20.4561 gutgeheissen. Er zeigt das Potenzial sowie die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen für die Realisierung solcher Anlagen in der Schweiz auf. Der rasche Ausbau der inländischen Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen spielt für die sichere Energieversorgung der Schweiz eine zentrale Rolle. Ein grosses Potenzial liegt auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden, wo kaum Eingriffe in Landschaft und Umwelt erforderlich sind. Photovoltaikanlagen auf Wasserkraftwerken und auf Stauseen können einen weiteren Beitrag leisten, insbesondere da sie meist in Gebieten errichtet werden, die bereits durch andere Bauten und Anlagen vorbelastet sind. Im hoch-alpinen Raum wirken sich tiefere Temperaturen und höhere Einstrahlungswerte positiv auf die Stromproduktion insbesondere im Winter aus.

Bisher gibt es weltweit nur wenige Photovoltaikanlagen auf Stauseen oder Staumauern. In der Schweiz sind es sieben Anlagen (schwimmend: Lac de Toules, auf Staumauer: Lägh da l’Albigna, Muttsee, Lago di Lei, Räterichsbodensee, Oberaarsee und Lac de l’Hongrin). Das technische Potenzial zur Erzeugung von Solarstrom aller schweizerischen Stauseen, Staumauern und Dämme liegt bei insgesamt rund 4,6 Terawattstunden (TWh), was ca. 8 % des heutigen Stromverbrauchs entspricht. Der Bundesrat verzichtet auf weitere Massnahmen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau solcher Anlagen grundsätzlich ermöglichen und auch Förderinstrumente zur Verfügung stellen.

Vernehmlassungen zu energiepolitischen Themen
 

Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet.

Laufende Vernehmlassungen

Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen)
Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage sind Anpassungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen zwecks Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze. Mit den vorgesehenen Massnahmen will der Bundesrat die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.
Frist: 24. März 2025

Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Das Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke im Kernenergie-gesetz vom 21. März 2003 soll aufgehoben werden.
Frist: 3. April 2025
 

Abgeschlossene Vernehmlassungen
 

Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – WACC)
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ein Vernehmlassungs-verfahren zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) durchzuführen.
Frist: 4. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts

Änderung der Raumplanungsverordnung und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die Vernehmlassungsvorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Diese Gesetzesanpas-sungen wurden von der Bundesversammlung am 29. September 2023 beschlossen.
Frist: 9. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten Stellungnahmen und/oder des Ergebnisberichts

Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Um den Aus- und Umbau der Stromnetze zu beschleunigen, ist das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 sowie das StromVG vom 23. März anzupassen.
Frist: 17. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts

Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die CO2-Verordnung legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat.
Frist: 17. Oktober 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten des Ergebnisberichts

Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025
Das UVEK führt zur Revision der Kernenergieverordnung (KEV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV), zur Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) sowie zur Rohrleitungsverordnung (RLV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Frist: 20. Dezember 2024
Phase: Abgeschlossen – abwarten Stellungnahmen und/oder des Ergebnisberichts