Primeo Energie senkt Rückliefervergütung und führt Neuerungen ein

Primeo Energie senkt per 1. Juli 2023 den Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Quellen auf 16 Rappen pro Kilowattstunde. Gleichzeitig werden zwei Neuerungen eingeführt: eine Minimalvergütung und ein Wahltarif für Solarstrom.

Gesunkener Marktpreis führt zu niedrigerer Vergütung

Wer seinen Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Produktionsarten in das Netz von Primeo Energie einspeist, erhält ab dem 1. Juli 2023 16 Rappen pro Kilowattstunde. Bisher waren es 20 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) bleibt unverändert. Kundinnen und Kunden mit Vollversorgung Primeo Standard erhalten weiterhin 1,50 Rappen pro Kilowattstunde. Bei Kundinnen und Kunden, die Primeo Grün in der Grundversorgung haben, beträgt die Vergütung des HKN 4,50 Rappen pro Kilowattstunde. Für grosse Anlagen (> 30 kWp) werden 1,50 Rappen pro Kilowattstunde vergütet.

Die Höhe der Rückliefervergütung für Strom aus erneuerbarer Produktion orientiert sich an den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie. Primeo Energie überprüft die Rückliefertarife regelmässig und passt diese bei Veränderungen nach oben wie auch unten an. Hintergrund der aktuellen Anpassung der Rückliefervergütung sind in erster Linie die gesunkenen Marktpreise für Strom. Dadurch haben sich auch die Beschaffungskosten verringert.

Minimalvergütung

Die neue Minimalvergütung für Solarstrom liegt bei 9 Rappen pro Kilowattstunde und einer Laufzeit bis Ende 2028. Sie garantiert Produzentinnen und Produzenten eine minimale Vergütung und schafft damit Investitionssicherheit. Eine gesetzliche Verankerung ist derzeit in Bundesbern in Arbeit. Die Minimalvergütung gilt im Rahmen der Abnahme- und Vergütungspflicht für Netzbetreiber und bei Vergütung im Tarif für Anlagen bis 150 kWp.

Wahltarif für Strom von Photovoltaikanlagen

Ebenfalls zum 1. Juli 2023 führt Primeo Energie einen Wahltarif für Strom von Photovoltaikanlagen (PVA) ein. Der Wahltarif sieht eine Vergütung nach Sommer-, Winter-, Hoch- und Niedertarif vor. Er eignet sich für Kunden mit einer PVA, die verstärkt die Produktionsspitzen um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen und/oder deren PVA einen Erzeugungsschwerpunkt im Winter aufweist. Primeo Energie reagiert mit der Einführung des Wahltarifs auf vielseitigen Kundenwunsch nach mehr Optimierungsmöglichkeiten der Produktion. Kunden, die ihre Produktion beziehungsweise ihren Verbrauch aktiv steuern, tragen zur Netzstabilität, mehr Winterstrom und zur Verhinderung einer Mangellage im Winter bei.

Medienkontakt: Viktor Sammain, PR-Redaktor, Tel. +41 61 415 41 08, E-Mail v.sammain@primeo-energie.ch