Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein Modell, bei dem mehrere Strombezügerinnen und -bezüger innerhalb einer Liegenschaft oder Überbauung gemeinsam den vor Ort produzierten Strom – in der Regel aus einer Photovoltaikanlage – nutzen. Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu maximieren, die Stromkosten der Bezügerinnen bzw. Bezüger zu senken, die Amortisationsdauer für Produzentinnen und Produzenten zu verkürzen und einen direkten Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
Der produzierte Solarstrom wird intern verteilt und gemessen. Wenn der produzierte Strom nicht ausreicht für die Versorgung des ganzen ZEV (z.B. in der Nacht), wird der Reststrombedarf über das öffentliche Netz gedeckt.

Wie funktioniert ein ZEV?
Eigenverbrauch bedeutet, selbst erzeugte Energie entweder direkt selbst zu nutzen oder vor Ort anderen zur Verfügung zu stellen, ohne das Netz des Netzbetreibers zu nutzen. Bei einem ZEV verkaufen Sie somit Ihren selbst erzeugten Solarstrom direkt an Bewohnerinnen und Bewohner oder eingemietete Betriebe vor Ort. Die Gründung eines ZEV ist möglich, wenn mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs vor Ort produziert wird.
Die Mitglieder eines ZEV teilen sich einen Netzanschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als eine einzelne Kundin bzw. einzelner Kunde auf. Die Stromkosten werden innerhalb der Gemeinschaft eigenständig abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass für die Bildung eines ZEV aufgrund der physischen Anpassungen Ihrer Installation zusätzlich eine Installationsanzeige eines konzessionierten Elektrounternehmens notwendig ist.
Primeo Energie bietet Ihnen gerne umfassende Unterstützung bei der Gründung und dem Betrieb eines ZEV.
Entspricht Ihr geplanter Zusammenschluss den Grundsätzen und Bedingungen eines ZEV, können Sie den Zusammenschluss hier anmelden.

Die Vorteile eines ZEV
Ein Zusammenschluss lohnt sich für alle Parteien und steigert die Attraktivität der Wohn- und Gewerbeflächen in vielerlei Hinsicht:
- Da Sie den lokal produzierten Strom den weiteren Teilnehmenden (wie z.B. Mieterinnen und Mietern) zu einem höheren Tarif wie die Einspeisevergütung ins Netz verkaufen können, amortisiert sich ihre Anlage schneller. Sie sind unabhängiger gegenüber allenfalls künftig sinkenden Rückspeisevergütungen.
- Gleichzeitig profitieren die Teilnehmenden im ZEV von günstigeren (Solarstrom-)preisen im Vergleich zum reinen Strombezug aus dem Netz. Dies macht Ihre Immobilie attraktiv.
- Darüber hinaus ist die ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Unser Rundumservice für Ihren Zusammenschluss
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Gründung und Verwaltung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft und übernehmen von der Beratung über den Betrieb bis hin zur Abrechnung alle Tätigkeiten für Sie.
Das spricht für uns:
- Hohe Kompetenz: Energiewirtschaftliche Expertise, 50 Jahre Erfahrung in der Arealentwicklung, Zugriff auf weitreichenden Beraterpool von Fachspezialisten
- Umfassendes Serviceangebot: Datenmessung und -speicherung, Echtzeitvisualisierungen, Abrechnungsservice (inkl. Kundendienst)
- Zusatzdienstleistungen: Elektromobilität, Charging- und Sharing-Lösungen (E-Cars, E-Bikes, E-Scooter), Batteriespeicher, HLKS Mess- und Abrechnungsdienstleistungen
- Wirtschaftliche Unterstützung: Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten und Zusatzerträge z.B. über Regelenergiemarkt
Referenzen
Häufige Fragen
- Verwaltung des Zusammenschlusses: Koordination der Teilnehmenden, Kommunikation mit Netzbetreiber
- Messung und Abrechnung: Sie sorgen für eine transparente Abrechnung – entweder selbst organisiert, mit Hilfe digitaler Plattformen oder mit einem Dienstleister wie z.B. Primeo Energie.
- Vertragliche Grundlage schaffen: Sie definieren die Regeln innerhalb des ZEV – etwa zur Stromverteilung, zu Preisgestaltung, Betriebskosten oder Rückvergütungen bei Überschussproduktion.
- Rechtliche Situation: Sie stellen sicher, dass alle Anforderungen an Netzanschlusspunkt, Messtechnik und Gesetzgebung (z.B. EnV, EnG, StromVV) erfüllt sind.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie melden den ZEV beim Verteilnetzbetreiber an.
Zu beachten ist, dass Sie die Messinfrastruktur innerhalb des ZEV selbst betreiben müssen (Privatmessungen mit eigenen Zählern und nicht Messung durch den Verteilnetzbetreiber; dieser misst und fakturiert nur für den Anschlusspunkt).
Die durch Sie als Betreiber/in vorzunehmende Abrechnung kann daher eine Herausforderung sein. Alternativ bieten sich Dienstleister für diese Aufgaben an (z.B. Online-Selbst-Service-Portale oder auch Primeo Energie).
Ein simples Berechnungsbeispiel:
Angenommen Sie können Ihren Solarstrom zu 23 Rappen je kWh an die Teilnehmenden abgeben und die Einspeisevergütung ins Netz beträgt 13 Rappen je kWh, erzielen Sie einen Vorteil von 10 Rappen je kWh.
Sollten Sie also 20 Megawattstunden Strom innerhalb des ZEV absetzen können, beträgt Ihr Vorteil CHF 2'000.- (20'000 kWh x 10 Rappen/kWh).
Je grösser Ihre Produktion und der Absatz ist, desto rentabler kann der ZEV betrieben werden.
Für die Gründung eines ZEV gibt es folgende Voraussetzungen: Die selbst erzeugte Energie muss mindestens zehn Prozent der vor Ort benötigten Energie (der Anschlussleistung) betragen. Zusammenschliessen können sich mehrere Grundeigentümer in unmittelbarer Nähe der Energie produzierenden Anlage. Oder die Eigentümer geben die Energie an die Bewohner vor Ort weiter. Diese haben jedoch die freie Wahl: Sie können dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten oder sich weiterhin durch einen Netzbetreiber versorgen lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Bewohner nur dann aus der Eigenversorgung aussteigen, wenn der Eigentümer seiner Grundversorgungspflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen ist. Dies gilt übrigens auch bei einem Wechsel des Bewohners!
Auf jeden Fall! Ausschlaggebend ist lediglich, dass die selbst produzierte Energie vor Ort genutzt wird und das Netz des Verteilnetzbetreibers nicht dazwischengeschaltet ist. Die Angabe «vor Ort» ist dabei klar definiert als:
• Zusammenhängende Grundstücke, von denen mindestens eines an das Grundstück grenzt, auf dem die Produktionsanlage steht.
• Grundstücke, die nur durch eine Strasse, ein Eisenbahntrasse oder ein Fliessgewässer voneinander getrennt sind – wenn die jeweiligen Grundeigentümerinnen oder -eigentümer zustimmen.
Wohin mit überschüssigem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage? Darüber müssen Sie sich beim ZEV keine Sorgen machen: Wenn Sie die nicht selbst benötigte Energie nicht auf dem Strommarkt verkaufen wollen, nimmt sie Ihnen auf jeden Fall der Verteilnetzbetreiber ab und vergütet sie entsprechend – er ist hierzu verpflichtet.
Schon das Wort erklärt, was den Eigenverbrauch kennzeichnet: Die selbst erzeugte Energie muss nach Art. 16 des Energiegesetzes (EnG) vom Betreiber bzw. der Betreiberin der Anlage entweder selbst genutzt und/oder direkt vor Ort anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Sobald das Netz des Netzbetreibers zwischen die Anlage und die Verbraucher/innen geschaltet ist, liegt kein Eigenverbrauch vor.
Dabei gibt es verschiedene Verbrauchsszenarien:
- Von der Anlage wird genau so viel Energie produziert, wie im gleichen Zeitraum benötigt wird. Zusätzliche Energie aus dem Netz wird nicht eingespeist.
- Die Anlage erzeugt mehr Energie, als momentan benötigt wird. Dann kann diese entweder gespeichert oder ins Netz eingespeist werden. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber entsprechend vergütet.
- Die Anlage erzeugt weniger Strom, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann Energie dem Speicher entnommen oder aus dem Netz bezogen werden.
Eigenverbrauch ist sowohl im Zusammenhang mit Photovoltaik- als auch von Biomasse- oder Windanlagen möglich und zwar unabhängig von der Grösse der jeweiligen Produktionsstätte.
Primeo Energie informiert die Vertretung des ZEV (z.B. die Verwaltung) über Tarifänderungen. Diese Vertretung ist vertraglich verpflichtet, die Informationen an die jeweiligen Bezugsparteien weiterzuleiten.
Primeo Energie verwendet das Doppeltarifmodell bestehend aus einem Einheitspreis für den Netzbezugstarif und einem Solarbezugstarif gemäss Energieverordnung (EnV, Art 16a und 16b). Mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags treten Sie dem ZEV bei. Im Einheitspreis für den Netzbezug sind alle Abgaben der Grundversorgung enthalten.
Der Netz- und Solartarif ermöglicht eine faire Verteilung des Stroms aus dem Netz und aus der Photovoltaikanlage. Der Solartarif spiegelt den Anteil des Eigenverbrauchs an der vor Ort produzierten Solarenergie wider.
Der Anteil des Solarstroms wird prozentual zum Gesamtverbrauch aus der verfügbaren Menge an Solarstrom zugewiesen. Die Verbrauchsmengen werden am jeweiligen Stromzähler und am Photovoltaikzähler gemessen. Die Berechnung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen.
Als Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin vertreten Sie den ZEV gegenüber Primeo Energie. In der Regel sind Sie Liegenschaftseigentümer oder Immobilienverwaltung und fungieren als Ansprechpartner/in für die Verbraucherparteien und Primeo Energie. Änderungen der Tarife und andere Anpassungen werden von Primeo Energie an Sie weitergeleitet.
Die Vergütung für den Verkauf des erzeugten Solarstroms wird als «Produktionsvergütung» bezeichnet. Diese Vergütung wird im gleichen Rhythmus wie die Verbrauchsrechnungen ausbezahlt, der von Ihnen gewählt werden kann (12x, 4x oder 3x pro Jahr).
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags treten Sie dem ZEV bei. Primeo Energie fungiert als Abrechnungsdienstleisterin für Ihren ZEV und fakturiert direkt an die Bezugsparteien.
Kontaktieren Sie unseren Kundendienst per E-Mail an zev-service@primeo-energie.ch oder rcp-service@primeo-energie.ch. Primeo Energie wird die fehlerhafte Fakturierung beim Grundversorger für Sie korrigieren.
Alle Teilnehmenden des ZEV müssen den gleichen Tarif zahlen. Die Solartarife können von der Vertretung des ZEV selbst festgelegt werden, wobei der Standard 80 Prozent des Netzbezugs nicht überschreiten darf (EnV, Art 16a und 16b).
Registrieren Sie sich im myPrimeo-Kundenportal mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Vertragskontonummer. Falls Sie Teil eines ZEV-Standards sind, können Sie dieselben Logindaten für die Primeo Energie ZEV-App verwenden.
Die Primeo Energie ZEV-App steht nur Kundinnen und Kunden des ZEV-Standards zur Verfügung. Ihre Verbrauchsdaten können Sie bis zum Vortag im myPrimeo-Kundenportal einsehen.
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung oder Vertretung Ihres ZEV.
Für das statische Lastmanagement muss ein einheitlicher Ladestationstyp installiert werden.
Ihr Elektriker muss die Ladestation installieren und freigeben. Anschliessend wird die Ladestation von Primeo Energie geprüft und in das Abrechnungssystem integriert.
Die Tarife sind vertraglich festgelegt und entsprechen den Doppeltarifen für den Wohnungsstrom.
