Auf dieser Seite finde Sie alle relevante Informationen rund um das Angebot von Primeo Energie und weitere Schritte.
Primeo Energie kann für Sie die Mess- und Abrechnungsdienstleistung Ihres ZEV von SEIC übernehmen.
Sie profitieren von einem zuverlässigen Betrieb, klaren Prozessen und weniger administrativem Aufwand.
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Ihre Vorteile mit Primeo Energie
- Alles aus einer Hand: Primeo Energie übernimmt die Tarifberechnung, die Abrechnung sowie die laufende Bewirtschaftung Ihres ZEV – Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
- Planbare, sichere Betreuung: Ihr ZEV wird professionell geführt, Abrechnungen erfolgen fristgerecht und transparent. Sie gewinnen Zeit für andere Aufgaben.
- Reduzierter administrativer Aufwand: Weniger Koordination, weniger Nachfragen, weniger Debitorenmanagement – Primeo Energie nimmt Ihnen einen grossen Teil der Administration ab.
- Minimiertes Risiko: Primeo Energie trägt das Debitorenrisiko bis zu einem definierten Umfang und reduziert damit Ihr finanzielles Risiko.
So gehen Sie vor, wenn Sie das Angebot annehmen möchten
Unterlagen prüfen
- Dienstleistungsvertrag genau prüfen
- Wenn Sie Fragen haben, bitte konsultieren Sie die FAQs.
- Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Vertrag ausfüllen
- Ihre vollständigen Kontaktangaben unterhalb der bereits vorgedruckten ZEV-ID eintragen.
- Vertrag unterschreiben.
Formulare ausfüllen
- Erforderliche Formulare vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Die Vollmacht ist erforderlich, damit Primeo Energie Sie offiziell gegenüber Netzbetreiber, Lieferant und weiteren Beteiligten vertreten und alle für die Mess- und Abrechnungsdienstleistung notwendigen Schritte (z.B. Datenabfragen, Meldungen, Anpassungen) in Ihrem Namen vornehmen darf.
- Das Formular für die Rückvergütungs-IBAN dient dazu, das Bankkonto zu erfassen, auf welches allfällige Guthaben oder Rückvergütungen aus der ZEV-Abrechnung überwiesen werden.
Unterlagen einreichen
- Alle Dokumente im beigelegten Antwortkouvert fristgerecht an Primeo Energie zurücksenden.
- Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung und wir bereiten die Übernahme Ihres ZEV vor.
Häufig gestellte Fragen
SEIC hat entschieden, die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen für ZEV/RCP ausserhalb ihres Versorgungsgebiets per 31. Dezember 2026 einzustellen. Damit Ihre ZEV-Abrechnung unkompliziert weitergeführt werden kann, hat SEIC in Primeo Energie einen Partner gefunden, der eine vergleichbare Dienstleistung anbietet und per 1. Januar 2027 die Mess- und Abrechnungsdienstleistung nahtlos übernehmen kann.
Primeo Energie ist eine Schweizer Elektrizitätsgesellschaft mit Sitz im Kanton Baselland und einem eigenständigen Standort in der Romandie (Bulle). Das Unternehmen besteht seit über 125 Jahren, ist seit 2018 im ZEV-Bereich aktiv und misst und verrechnet aktuell mehr als 20’000 Messpunkte in ZEV/RCP-Anlagen.
Die Entscheidung, das ZEV-Geschäft ausserhalb des eigenen Versorgungsgebiets einzustellen, wurde allein von SEIC getroffen. Primeo Energie ist an dieser Entscheidung nicht beteiligt und kann dazu keine weiteren Auskünfte geben. Wenn Sie mehr zu den Gründen wissen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an SEIC.
Selbstverständlich sind Sie frei, auch eine andere Lösung zu wählen; Sie erhalten dieses Angebot von Primeo Energie, damit Ihnen eine zuverlässige und vergleichbare Anschlusslösung für Ihre ZEV-Abrechnung zur Verfügung steht.
Ihr ZEV bleibt als solcher bestehen: Die PV‑Anlage, die Zähler und die Teilnehmer bleiben am gleichen Ort. Was sich ändert, ist der Dienstleister für Messung, Datenverarbeitung und Abrechnung – diese Aufgaben übernimmt neu Primeo Energie.
Die Netzstrom‑Rechnungen Ihres ZEVs sowie die Einspeisevergütung werden – wie bisher bei SEIC – nicht direkt an Sie, sondern über Primeo Energie abgewickelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ihre Stromrechnungen künftig von Primeo Energie.
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Bei ZEVs mit Smart‑me‑Zählern kann die bestehende Hardware weiterverwendet werden; es sind keine technischen Anpassungen an den Zählern nötig.
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Bei ZEVs mit Landis&Gyr‑Zählern ist im Verlauf des Jahres 2027 eine geplante technische Umstellung erforderlich. Details dazu sind im Vertrag und im Begleitschreiben beschrieben. Der Start ins Jahr 2027 ist jedoch mit den bestehenden Zählern möglich; SEIC liefert die Messdaten in dieser Phase an Primeo Energie.
Mit Primeo Energie erhalten Sie eine professionelle ZEV‑Dienstleistung aus einer Hand: Primeo Energie übernimmt die Messdatenverarbeitung, die Abrechnung und das Inkasso. Sie werden von administrativen Aufgaben weitgehend entlastet – Sie müssen weiterhin keine eigenen Rechnungen erstellen und kein Mahnwesen führen. Das Debitorenrisiko wird bis zu einem definierten Umfang von Primeo Energie getragen, und auch die Tarifkalkulation wird neu von Primeo Energie übernommen. Dank eines klaren, bewährten Modells und langjähriger Erfahrung im ZEV‑Bereich erhalten Sie eine stabile und planbare Lösung.
Primeo Energie übernimmt für Sie die Erfassung und Verarbeitung der Messdaten, die Berechnung der Tarife für Solar‑ und Netzstrom gemäss dem im Vertrag beschriebenen Modell, die Abrechnung gegenüber allen ZEV‑Teilnehmern, das Inkasso inkl. Mahnwesen, die periodische Gutschrift an Sie als Investor sowie den Kundenservice für Sie und Ihre ZEV‑Teilnehmer.
Die detaillierten Leistungen und Konditionen sind im Dienstleistungsvertrag und im beigefügten Factsheet beschrieben. Bitte prüfen Sie insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Preisübersicht pro Messpunkt sowie die Hinweise zur technischen Umstellung (falls Sie Landis&Gyr‑Zähler im Einsatz haben).
Ja. Ihre bestehenden Verträge mit dem lokalen Netzbetreiber und Energieversorger bleiben bestehen. Neu werden jedoch die Netz‑ und Einspeiserechnungen nicht mehr an SEIC adressiert, sondern an Primeo Energie. Mit der Vollmacht erlauben Sie Primeo Energie, diese Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und in die ZEV‑Abrechnung zu integrieren.
Das vorliegende Angebot richtet sich primär an bestehende ZEV/RCP‑Anlagen, die heute von SEIC betreut werden und von der Beendigung der SEIC‑Dienstleistung betroffen sind. Für neue ZEV‑Projekte bietet Primeo Energie ebenfalls Lösungen an; diese werden jedoch separat beurteilt und individuell offeriert. Wenn Sie ein neues Projekt planen, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Die Preise für die Mess‑ und Abrechnungsdienstleistung sind im zugestellten Vertrag ausgewiesen. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem jährlichen Betrag pro Messpunkt – unterschieden nach direkt gemessenen Zählern unter 80 Ampere, indirekt gemessenen Zählern über 80 Ampere und Zählern, die zwar messen, aber nicht direkt an ZEV‑Teilnehmer abgerechnet werden (z.B. PV‑ oder Hauptzähler) – sowie allfälligen Kosten für die Kommunikations‑ bzw. Übertragungsinfrastruktur inklusive mobiler Datenabos. Diese Beträge bilden die jährliche Dienstleistungsgebühr von Primeo Energie für Ihren ZEV.
Ja. Die im Vertrag ausgewiesenen Dienstleistungskosten pro Zähler und für die Übertragungsinfrastruktur sind verbindlich und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Mess‑ und Abrechnungsdienstleistungen durch Primeo Energie.
Bei ZEVs mit Landis&Gyr‑Zählern erhalten Sie zusätzlich eine indikative Schätzung für die später notwendige Umrüstung der Zähler (Installationskosten). Diese Kostenangabe ist unverbindlich und dient lediglich zur Orientierung.
Finanziell funktioniert das Modell wie folgt:
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Die ZEV‑Teilnehmer zahlen an Primeo Energie den Solarstrom‑Tarif. Dieser wird von Primeo Energie gemäss Stromversorgungsverordnung (Art. 16, Abs. 2) berechnet; er liegt standardmässig bei maximal 80 % des Grundversorgungstarifs des jeweiligen lokalen Netzbetreibers und bleibt über das Jahr konstant.
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Die ZEV‑Teilnehmer zahlen an Primeo Energie den Netzstrom‑Tarif (Einheitstarif). Dieser wird 1:1 aus den effektiven Netzstromrechnungen an den ZEV abgeleitet und quartalsweise neu berechnet.
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Zusätzlich stellt Primeo Energie den Teilnehmern – ebenfalls basierend auf der Stromversorgungsverordnung – bis zu 80 % der Grund‑ und Messkosten in Rechnung, die die Teilnehmer in der Grundversorgung beim Netzbetreiber bezahlen müssten.
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Primeo Energie bezahlt die Netzrechnung und erhält die Einspeisevergütung des Netzbetreibers direkt.
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Aus der Summe dieser Zahlungsströme ergibt sich ein Nettoertrag, der viermal pro Jahr an Sie als Investor ausbezahlt wird (Erlös Solarstromverkauf + Erlös aus 80 % Grund‑/Messkosten + Einspeisevergütung abzüglich der Dienstleistungskosten).
So tragen zwar formal Sie die Dienstleistungskosten, gleichzeitig profitieren Sie von den vereinnahmten Grund‑/Messkosten und den Erlösen aus dem Solarstromverkauf.
Die Dienstleistungskosten von Primeo Energie werden dem Investor von den Erlösen direkt abgezogen und nicht auf den Rechnungen der ZEV‑Teilnehmer ausgewiesen. Die Dienstleistungskosten von Primeo Energie (gemäss Vertrag, inkl. Übertragungsinfrastruktur) werden pro Quartal anteilig direkt von der Gutschrift an den Investor abgezogen.
Die ZEV‑Teilnehmer bezahlen ihren Strom (Solar und Netz) sowie bis zu 80 % der Grund‑/Messkosten; der verbleibende Überschuss wird an den Investor ausbezahlt.
Die einzelnen Schritte sind oben auf dieser Seite unter «So gehen Sie vor, wenn Sie das Angebot annehmen möchten» beschrieben. Zusammengefasst:
- Prüfen Sie den Dienstleistungsvertrag und die Beilagen sorgfältig.
- Tragen Sie Ihre vollständigen Kontaktangaben unterhalb der bereits vorgedruckten ZEV‑ID ein und unterschreiben Sie den Vertrag.
- Füllen Sie die beigelegten Formulare (Vollmacht und IBAN‑Formular) vollständig aus und unterschreiben Sie diese.
- Senden Sie alle Unterlagen im beigelegten Antwortkuvert bis zur angegebenen Frist an Primeo Energie zurück.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung, und wir bereiten die Übernahme Ihres ZEV per 1. Januar 2027 vor.
Nachdem Sie den unterschriebenen Vertrag und die Formulare zurückgesendet haben, läuft der weitere Prozess wie folgt:
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Sie erhalten von Primeo Energie eine Eingangsbestätigung.
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Primeo Energie informiert SEIC, dass Sie das Angebot angenommen haben. SEIC stellt uns daraufhin die für den Übergang notwendigen Detaildaten zur Verfügung (technische Informationen zu Mess‑ und Übertragungsinfrastruktur sowie die kaufmännischen Daten der ZEV‑Teilnehmer).
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Vor dem ersten Rechnungsversand erhalten Sie von uns ein Musterschreiben, mit dem Sie Ihre ZEV‑Teilnehmer über den Wechsel des Abrechnungsdienstleisters informieren können.
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Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt SEIC für Messung und Abrechnung zuständig und stellt die Rechnungen wie bisher aus. Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt Primeo Energie die Mess‑ und Abrechnungsdienstleistungen. Die erste Abrechnung an die ZEV‑Teilnehmer erfolgt voraussichtlich im Mai 2027 für den Zeitraum Januar bis März.
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Ihre erste Gutschrift als Investor erhalten Sie nach der ersten erfolgreichen Abrechnung an die ZEV‑Teilnehmer.
Wenn Sie die Unterlagen nicht fristgerecht zurücksenden, gehen wir davon aus, dass Sie sich nicht für das Angebot von Primeo Energie entschieden haben und kein Vertragsverhältnis zustande kommt. SEIC stellt seine Dienstleistung per 31. Dezember 2026 ein. In diesem Fall sind Sie als Investor dafür verantwortlich, rechtzeitig eine alternative Lösung für Messung und Abrechnung zu organisieren, damit Ihr ZEV auch ab 2027 korrekt betrieben und abgerechnet werden kann.
Sollten Sie eine Verlängerung der Rücksendefrist benötigen, kontaktieren Sie uns bitte vorgängig über das Kontaktformular auf dieser Seite.
Eine formelle Absage ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie die Unterlagen nicht unterschrieben zurücksenden, gehen wir davon aus, dass Sie das Angebot nicht nutzen möchten. Aus Gründen der Planung und Klarheit ist es jedoch hilfreich, wenn Sie uns kurz informieren, falls Sie sich bewusst gegen das Angebot entscheiden. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie dann selbst für eine alternative Lösung ab 2027 verantwortlich sind.
Aus Datenschutzgründen hat Primeo Energie von SEIC nur die technischen Daten erhalten, die für die Erstellung des Angebots notwendig sind (insbesondere Anzahl und Art der Zähler sowie der Ort der Anlage). Die persönlichen Kontaktdaten der Investoren, ZEV‑Verantwortlichen oder Teilnehmer wurden nicht übermittelt. Solange Sie nicht aktiv mit uns in Kontakt treten und den Vertrag mit Ihren Angaben ergänzen, kennt Primeo Energie Ihre Identität nicht. Deshalb sind Ihre Adresse und Kontaktdaten im Vertrag nicht vorgedruckt und müssen von Ihnen ergänzt werden.
Für Sie als Investor oder Verwaltung steht während des Übergangs von SEIC zu Primeo Energie ein spezialisiertes RCP‑Team von Primeo Energie zur Verfügung. Die Kontaktangaben finden Sie im Begleitschreiben; am einfachsten erreichen Sie uns mit konkreten Fragen über das Kontaktformular auf dieser Seite. Bitte geben Sie bei jeder Kontaktaufnahme die ZEV‑/RCP‑ID an, damit wir Ihr Anliegen rasch zuordnen können.
Für die ZEV‑Teilnehmer ist ab dem 1. Januar 2027 der Kundendienst von Primeo Energie zuständig. Auf den Stromrechnungen ist klar ersichtlich, an wen sich die Teilnehmer bei Fragen wenden können.
Änderungen wie Ein‑ und Auszüge von Teilnehmern, Anpassungen der Mieterstruktur oder zusätzliche Messpunkte melden Sie bis zum 31. Dezember 2026 ausschliesslich an SEIC.
Ab dem 1. Januar 2027 sollten Ein‑ und Auszüge möglichst frühzeitig – in der Regel mindestens zehn Arbeitstage vor dem Stichtag – an den Kundendienst von Primeo Energie gemeldet werden. Details zum genauen Vorgehen werden wir Ihnen rechtzeitig in Form eines Verwaltungsmerkblatts zustellen.
Primeo Energie verarbeitet Ihre Daten und die Daten der ZEV‑Teilnehmer gemäss dem Schweizer Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschliesslich für den Betrieb, die Abrechnung und die Betreuung Ihres ZEV verwendet. Es kommen technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Einsatz, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist (z.B. an Netzbetreiber) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
Der Dienstleistungsvertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren. Wird der Vertrag nicht mit der im Vertrag festgelegten Frist schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Die durch Primeo Energie von SEIC übernommene Messinfrastruktur wird über zehn Jahre seit Installation amortisiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags vor Ablauf dieser technischen Nutzungsdauer kann eine Restwertentschädigung fällig werden.