Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch 

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist eine Erweiterung des klassischen ZEV-Modells. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Beteiligten nicht über denselben Hauptanschlusspunkt verfügen müssen, sondern über einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkasten). Dadurch kann ein vZEV sowohl in einem bestehenden Gebäude, als auch über mehrere benachbarte Gebäude hinweg realisiert werden, ohne dass physische Umbauten an vorhandenen Installationen (wie z.B. Kabel oder Zähler) nötig sind. 

Wie funktioniert ein vZEV? 

Im virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) werden Teilnehmende virtuell zusammengeschlossen.
Die selbst produzierte erneuerbare Elektrizität wird innerhalb des Zusammenschlusses verteilt. Überschüssiger Strom wird ins Verteiln Netz eingespeist und an die vZEV-Vertreterin respektive vZEV-Vertreter vergütet. Umgekehrt wird bei Bedarf zusätzlicher Elektrizität vom Energieversorger bezogen. Die Teilnehmenden eines vZEV treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als eine einzelne Kundinbeziehungsweise einzelner Kunde auf.
Die Verbrauchsmessung erfolgt über die bestehenden Smart Meter des Verteilnetzbetreibers, die die Elektrizitätstromverbräuche der einzelnen Teilnehmenden erfassen. Die gemessenen Daten werden durch den Verteilnetzbetreiber dem/der vZEV Vertreter/In zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung des ElektrizitätsvStromverbrauchs an alle Teilnehmenden des vZEV erfolgt durch die vZEV-Vertreterin beziehungsweise den vZEV-Vertreter. Der Vertreter, die Vertreterin kann eine Privatperson (z.B. die Eigentümerschaft) oder ein Investor sein und ist für die Kommunikation mit dem Verteilnetzbetreiber sowie die Abrechnung zuständig. Verbrauchsdatenaufbereitung und Abrechnung  können durch Dienstleister erbracht werden.

Wohnüberbauung, 30 kWp, 60 Zählpunkte

Funktioniert ein vZEV bei mir?

Für die Gründung eines vZEVs müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein (weitere Informationen unter "Häufige Fragen"): 

  • Alle Teilnehmenden müssen über einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt am Netz angeschlossen sein.
  • Die Produktionsleistung der nachhaltigen Elektrizität muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung entsprechen.
  • Die Energieerzeugungsanlage (in der Regel PV-Anlage) muss bereits in Betrieb und die Werkabnahme durch Primeo Energie erfolgt sein.

Laden Sie der Liste mit möglichen Teilnehmenden herunter, anschliessend Einholen des Einverständnisses und Ausfüllen der Informationen, sodass Sie alle Informationen konzentriert unter Anmeldung vZEV zur Verfügung haben. 

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Die Vorteile eines vZEV

Analog dem klassischen ZEV lohnt sich der virtuelle Zusammenschluss für alle Parteien und steigert die Attraktivität der Wohn- und Gewerbeflächen in vielerlei Hinsicht:

  • Da Sie den lokal produzierten Strom den weiteren Teilnehmenden zu einem höheren Tarif wie die Einspeisevergütung ins Netz verkaufen können, amortisiert sich Ihre Anlage schneller. Sie sind unabhängiger gegenüber allenfalls künftig sinkenden Rückspeisevergütungen.
  • Im Gegensatz zum klassischen ZEV werden in der Regel keine Anpassung der Messinfrastruktur nötig.
  • Die Teilnehmenden im vZEV profitieren von günstigeren (Solarstrom-)preisen im Vergleich zum reinen Strombezug aus dem Netz. Dies macht Ihre Immobilie attraktiv.
  • Darüber hinaus ist die ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Zwei Männer in einem Büro schütteln sich die Hand und lächeln. Im Hintergrund sind Fenster und Büroeinrichtung zu sehen.

Unser Rundumservice für Ihren Zusammenschluss

Wir unterstützen Sie bei der Planung, Gründung und Verwaltung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft und übernehmen von der Beratung über den Betrieb bis hin zur Abrechnung alle Tätigkeiten für Sie.
Das spricht für uns:

  • Hohe Kompetenz: Energiewirtschaftliche Expertise, 50 Jahre Erfahrung in der Arealentwicklung, Zugriff auf weitreichenden Beraterpool von Fachspezialisten
  • Umfassendes Serviceangebot: Datenmessung und -speicherung, Echtzeitvisualisierungen, Abrechnungsservice (inkl. Kundendienst)
  • Zusatzdienstleistungen: Elektromobilität, Charging- und Sharing-Lösungen (E-Cars, E-Bikes, E-Scooter), Batteriespeicher, HLKS Mess- und Abrechnungsdienstleistungen
  • Wirtschaftliche Unterstützung: Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten und Zusatzerträge

Referenzen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zu einem ZEV?

Der zentrale Unterschied liegt im vZEV in der gemeinsamen Nutzung: Statt, dass jede Wohneinheit oder Partei ihren Strom separat vom Verteilnetzbetreiber bezieht und abgerechnet erhält, werden die einzelnen Netzanschlusspunkte «im Hintergrund» (und somit virtuell) zum so genannten virtuellen gemeinsamen Verkünpfungspunkt zusammengeführt und wie ein gemeinsamer Anschluss behandelt. Der produzierte Solarstrom wird intern verrechnet und der Reststrombedarf wird über das öffentliche Netz gedeckt.

Gibt es weitere Restriktionen in der Gründung eines vZEV?
  • Die Teilnehmenden haben einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt/Verknüpfungspunkt, Muffennetze erlauben in der Regel kein vZEV.
  • Die Produktionsleistung aller Energieerzeugungsanlagen (EEA) beträgt mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden.
  • Für die teilnehmenden PVA muss der Anmeldeprozess gemäss den «10 Schritte zu Ihrer PVA» bis einschliesslich Punkt 7 abgeschlossen sein. 
  • Virtuelle ZEV können des Weiteren nur auf der Niederspannungsebene (Spannungseben unter 1 kV) gegründet werden.
  • Die Energieerzeugungsanlage ist nicht im Fördermodell mit einer hohen Einmalvergütung (HEIV) bei der Pronovo AG (HEIV – Pronovo AG).
  • Falls eine Energieerzeugungsanlage mit Direkteinspeisung integriert wird, darf diese nicht im Fördermodell der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bei der Pronovo AG (Facts EVS – Pronovo AG) sein.
Was sind meine Aufgaben als vZEV-Vertreter/in bzw. Produzent/in?
  • Verwaltung des Zusammenschlusses: Koordination der Teilnehmenden, Kommunikation mit Verteilnetzbetrieber.
  • Messung und Abrechnung: Sie sorgen für eine transparente Abrechnung – entweder selbst organisiert, mit Hilfe digitaler Plattformen oder mit einem Dienstleister wie z.B. Primeo Energie.
  • Vertragliche Grundlage schaffen: Sie definieren die Regeln innerhalb des vZEV – etwa zur Stromverteilung, zu Preisgestaltung, Betriebskosten oder Rückvergütungen bei Überschussproduktion.
  • Rechtliche Situation: Sie stellen sicher, dass alle Anforderungen an Verknüpfungspunkt, Messtechnik und Gesetzgebung (z.B. EnV, EnG, StromVV) erfüllt sind.
  • Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber: Sie melden den vZEV beim Verteilnetzbetreiber an.
Wer misst den Strom der Teilnehmenden und rechnet ab?

Der Verteilnetzbetreiber betreibt die Messinfrastruktur innerhalb des vZEV. Er misst die verbrauchte Elektrizität und stellt der vZEV-Vertreterin bzw. dem vZEV-Vertreter die Messdaten zur Verfügung.
Die durch Sie als Vertreter/in vorzunehmende Abrechnung kann daher eine Herausforderung sein. Alternativ bieten sich Dienstleister für diese Aufgaben an (z.B. Online-Selbst-Service-Portale oder auch Primeo Energie).

Kontakt aufnehmen

Kostet die Zusätzliche Messung für den virtuellen Messpunkt etwas?

Für die virtuelle Hauptmessung des Verteilnetzbetreibers bezahlen Sie einen monatlichen Messpreis und auch die Messungen der einzelnen Teilnehmenden werden in Rechnung gestellt.
Die aktuell gültigen Messpreise finden Sie in den Preisblättern.

Wie viel kann ich als Produzent bzw. Produzentin profitieren?

Ein simples Berechnungsbeispiel:

Angenommen Sie können Ihren Solarstrom zu 23 Rappen je kWh an die Teilnehmenden abgeben und die Einspeisevergütung ins Netz beträgt 13 Rappen je kWh, erzielen Sie einen Vorteil von 10 Rappen je kWh.

Sollten Sie also 20 Megawattstunden Strom innerhalb des vZEV absetzen können, beträgt Ihr Vorteil CHF 2'000.- (20'000 kWh x 10 Rappen/kWh).

Je grösser Ihre Produktion und der Absatz ist, desto rentabler kann der vZEV betrieben werden.

Können in einem vZEV verschiedene Stromprodukte bezogen werden?

Nein. Die Mitglieder eines vZEV treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einzelner Kunde bzw. einzelne Kundin auf. So wird auch die Stromrechnung aufgrund eines einzelnen (virtuellen) Messpunkts erstellt und es gibt nur eine Rechnung. Diese wird an den rechtlichen Vertreter, die Vertreterin des Zusammenschlusses fakturiert. Die Stromkosten werden anschliessend innerhalb der Gemeinschaft eigenständig abgerechnet.

Wer nimmt den nicht verbrauchten Solarstrom ab?

Wohin mit überschüssigem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage? Darüber müssen Sie sich beim vZEV keine Sorgen machen: Wenn Sie die nicht selbst benötigte Energie nicht auf dem Strommarkt verkaufen wollen, nimmt sie Ihnen auf jeden Fall der Verteilnetzbetreiber ab und vergütet sie entsprechend – er ist hierzu verpflichtet.

Was ist Eigenverbrauch?

Schon das Wort erklärt, was den Eigenverbrauch kennzeichnet: Die selbst erzeugte Energie muss nach Art. 16 des Energiegesetzes (EnG) vom Vertreter bzw. der Vertreterin der Anlage entweder selbst genutzt und/oder direkt vor Ort anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Sobald das Netz des Verteilnetzbetreibers zwischen die Anlage und die Verbraucher/innen geschaltet ist, liegt kein Eigenverbrauch vor.
Dabei gibt es verschiedene Verbrauchsszenarien:

  • Von der Anlage wird genau so viel Energie produziert, wie im gleichen Zeitraum benötigt wird. Zusätzliche Energie aus dem Verteilnetz wird nicht eingespeist.
  • Die Anlage erzeugt mehr Energie, als momentan benötigt wird. Dann kann diese entweder gespeichert oder ins Verteilnetz eingespeist werden. Die Einspeisung wird vom Verteilnetzbetreiber entsprechend vergütet.
  • Die Anlage erzeugt weniger Strom, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann Energie dem Speicher entnommen oder aus dem Verteilnetz bezogen werden.
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Für welche Art der Stromerzeugung ist ein vZEV möglich? 

Eigenverbrauch ist sowohl im Zusammenhang mit Photovoltaik- als auch von Biomasse- oder Windanlagen möglich und zwar unabhängig von der Grösse der jeweiligen Produktionsstätte.