Informationen Installationskontrolle

Relevante Informationen für Elektroinstallateure, Solarteure und unabhängigen Kontrollorgane

Das Team der Installationskontrolle wünscht Ihnen einen guten Start ins 2023 und ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Wir danken Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und für die stets angenehme Zusammenarbeit.

Um die bereits hohe Effizienz im elektronischen Meldewesen beizubehalten, sind Sie als Fachpartner äusserst wichtig. Die stetig zunehmenden Anforderungen wie auch die steigende Anzahl der Meldeformulare im Meldewesen möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen ein paar Punkte zu erläutern, um weiterhin eine hohe Zufriedenheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Wir bitten Sie, diese aufmerksam zu lesen und intern entsprechend weiterzugeben.

Allgemeines

Rückbau von Rundsteuerempfängern
Ziel der Primeo Netz AG ist es, ab 2024 die bestehenden Rundsteuerempfänger (RSE) sukzessive zurückzubauen und auf moderne Technologien zu setzen (z.B. Lastmanagement-systeme LMS). Bis voraussichtlich zum Jahr 2034 werden im gesamten Primeo Energie-Netzgebiet alle alten Rundsteueranlagen ausser Betrieb genommen.

Daher werden bereits ab 2023 folgende Massnahmen umgesetzt:

Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Totalsanierungen oder Auswechslung von Hauptver-teilungen) von bestehenden Installationen mit noch aktiven Werksteuerungen sollten diese nicht übernommen oder neu installiert werden. Es gilt, die Werksteuerung sowie den RSE zu demontieren und falls notwendig, eine eigene (bauseitige) Steuerung vorzusehen.

Steuerung von Ladestationen der Elektromobilität
Um den Erhalt eines sicheren Netzbetriebs jederzeit zu gewährleisten, wird gemäss den seit 1. Januar 2023 gültigen Werkvorschriften (WV TAB 2022) eine Ansteuerung von sämtlichen Ladestationen oder Ladeanlagen mit einer Leistung > 3.7 kVA gefordert. Mit dieser Ansteuerung muss es dem Verteilnetzbetreiber (VNB) im Notfall möglich sein, die Ladeleistung temporär um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Die Steuermöglichkeit, bzw. die Ansteuerung, muss gemäss Schema B 12.3-1 umgesetzt werden. Die Ladestation oder das allfällige Lastmanagement müssen über die notwendigen Schnittstellen verfügen und entsprechend parametriert werden können. Es ist eine normgerechte Steuerleitung (z.B. U72 1x4x0.5 oder nach Herstellerangaben) von der Ladesäule, bzw. dem Lastmanagement, bis zum Zähler-steuerkontakt des betroffenen Zählers zu führen.

Für gesteckte oder festmontierte Ladestationen, welche diesen Standard nicht unterstützen, kann in Absprache mit dem VNB eine andere Form der Ansteuerung (z.B. Lastschaltgerät oder Schaltschütz in der Zuleitung) eingesetzt werden (Factsheet «Ansteuerbarkeit von Ladestationen»). Allfällige negative Auswirkungen dieser nicht dem Standard entsprechenden Ansteuerungsart unterliegen der Verantwortung des ausführenden Elektroinstallateurs bzw. des Eigentümers/Betreibers der Ladeinfrastruktur.

Es wird eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2023 für die Umsetzung der neu geforderten Ansteuerbarkeit gewährt. Massgebend hierfür ist das Eingangsdatum der vollständig und korrekt eingereichten Installationsanzeige (IA). Für die Initiierung der Werksteuerung und die Abnahme durch den VNB ist zwingend eine Apparatebestellung (AB) einzureichen.

Primeo Energie hat weiterhin einen Netznutzungstarif für den Strombezug von Elektrofahrzeugen im Haushaltsbereich. Für den speziellen E-Mobilitätstarif ist eine zusätzliche separate VNB-Messung für die Ladestation nötig. Mehr zum Tarif und der Elektromobilität allgemein finden Sie auf unserer Homepage.

Wichtig: Für den speziellen E-Mobilitätstarif von Primeo Energie muss die Ansteuerbarkeit zwingend gemäss Schema B 8.4-3 vorgesehen werden. Die Ladeleistung muss auf 50 Prozent reduziert werden können. Hier gelten keine Übergangsfristen und Ausnahmen.

Meldewesen

Technische Anschlussgesuche
Technische Anschlussgesuche (TAG) sollten direkt im ElektroForm erstellt und übermittelt werden. Bitte reichen Sie keine TAG-Formulare mehr als pdf ein.

Bei Photovoltaikanlagen (PVA) ist immer die Scheinleistung in kVA anzugeben.

Falls ein Speicher gemeldet wird, der nicht aus dem Verteilnetz ladet und/oder ins Verteilnetz entladet, sind bitte folgende Optionen anzuwählen:

  • Speicher: keine Ladung des Speichers aus dem Verteilnetz (Konformitätserklärung nötig)
  • Speicher: keine Entladung des Speichers aus dem Verteilnetz (Konformitätserklärung nötig)

Bitte geben Sie im Feld «Eigentümer» (Betriebsinhaber) bei Installation einer PVA die E-Mail-Adresse an. Diese ist relevant für den PVA-Produzentenvertrag, der an die Eigentümerschaft versendet wird.

Bei Ladestationen benötigen wir die Art des Betriebs - Ladung Kabel oder Ladung induktiv. Geben Sie ebenfalls an, ob die Ladeeinrichtung eine Ansteuerschnittstelle VNB aufweist.

Schemata
Erfolgen wesentliche Änderungen im ungezählten Teil oder an den Mess- und Steuerapparaten ist mit der Installationsanzeige immer auch ein vollständiges Schema/Prinzipschema einzureichen. Der Hausanschlusskasten (HAK) mit Anschluss-Überstromunterbrecher, Erdungsleitung, sämtliche Mess- und Steuerapparaten mit Nennstromstärken der Überstromunterbrecher und gegebenenfalls vorhandene Werksteuerungen (Boiler, WP etc.) sind vollständig ersichtlich darzustellen.

Dies gilt ebenfalls für die Installation von PVA sowie neu auch für Ladestationen mit einer Steuermöglichkeit. Die Ansteuerung ist in jedem Fall im Schema klar ersichtlich einzuzeichnen. Bei PVA < 30 kVA und Ladestationen wird nur ein Steuerkontakt benötigt. Die Ansteuerung erfolgt direkt ab dem Steuerkontakt des entsprechenden Zählers. Ein Lastmanagementmodul (LMM) ist in diesem Fall nicht nötig.

Auf Anfrage per E-Mail an installationskontrolle@primeo-energie.ch senden wir Ihnen gerne das bestehende Schema für Ihren Nachtrag zu (sofern vorhanden).

Installationsanzeigen mit Photovoltaikanlagen
Bei PV-Anlagen ist für den AC- und DC-Teil, wenn diese von zwei verschiedenen Firmen installiert werden, jeweils eine separate Installationsanzeige einzureichen. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Installationsanzeige in jedem Fall, welche Firma den AC- und welche den DC-Teil der Anlage installiert (bitte ebenfalls vermerken, wenn AC- und DC-Teil von derselben Firma installiert wird). Dadurch ist die Schnittstelle für den fortlaufenden Meldeprozess bei PVA klar definiert.

Zusätzliche Informationen zu Schluss- und Abnahmekontrollen bei EEA/PVA finden Sie hier.

Korrekte und effiziente Einreichung der Meldeformulare
Bitte reichen Sie uns Meldeformulare (IA, TAG, AB, Sicherheitsnachweise SiNa etc.) möglichst frühzeitig via ElektroForm ein. So können wir bei Unklarheiten schnell reagieren und Sie, falls nötig, kontaktieren. Je nach Grösse des Projekts bzw. des Vorhabens benötigen wir eine entsprechende Bearbeitungszeit, welche terminlich auch zu berücksichtigen ist.

Wir haben dieses Jahr vermehrt festgestellt, dass technische Anschlussgesuche und die dazugehörigen Installationsanzeigen gleichzeitig eingereicht werden. Dies führt zu Umtrieben und unter Umständen leider zu Verzögerungen des Meldeprozesses.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Installationsanzeigen erst nach Erhalt des genehmigten technischen Anschlussgesuchs einzureichen sind (WV 2.2). Unter Umständen sind auf dem TAG Massnahmen vermerkt, die bei der Projektierung/Einreichung der Installationsanzeige zu berücksichtigen sind. Apparatebestellungen sowie Sicherheitsnachweise sind verständlicherweise nach der bewilligten Installationsanzeige einzureichen.

Bei Überbauungen mit mehreren Hausnummern bitten wir Sie, im ElektroForm pro Haus ein eigenes Projekt zu eröffnen. Werden in einem Projekt die verschiedenen Gebäudeteile mit einer neuen Anlage erfasst, werden die Projektkopfdaten auf jedem Formular falsch repliziert. Dies führt dazu, dass auf sämtlichen Meldeformularen die entsprechende Adresse falsch abgedruckt wird. Die Formulare sind damit nicht korrekt ausgestellt.

Anschlussgesuch - Verweise auf Installationsanzeigen
Aufgrund von Lieferengpässen oder Projektänderungen ergibt sich oftmals, dass vor allem bei PV-Anlagen vor Eingabe der Installationsanzeige mehrere technische Anschlussgesuche eingereicht und genehmigt werden.

Für die Beurteilung der Installationsanzeige ist es daher essenziell, das Ausstelldatum des schlussendlich gültigen Anschlussgesuchs in der «Liste der Verbraucher, Erzeuger, Speicher» zu vermerken (Vgl. Grafik).
Wir behalten uns bei fehlenden oder unklaren Angaben vor, die Installationsanzeige als unvollständig zu retournieren.

Aufforderungs- und Mahnwesen

Zusenden von Sicherheitsnachweisen
Wir bitten Sie, Sicherheitsnachweise der Schlussabnahmekontrolle sowie der periodischen Kontrolle, welche im ElektroForm digital erstellt werden, ebenfalls digital zu signieren und elektronisch via ElektroForm zu übermitteln. Die digitale Signatur auf dem Exemplar für den VNB ist rechtsgültig. Der SiNa, der dem Eigentümer ausgestellt wird, ist nach dem Ausdruck bzw. bei der Übergabe zusätzlich von Hand zu unterzeichnen. Dies sorgt für eine effizientere Bearbeitung beiderseits. SiNa, welche nicht im ElektroForm erstellt wurden, bitten wir, ebenfalls via ElektroForm einzureichen (nicht via E-Mail oder per Post).

Bei der Aufforderung zur periodischen Sicherheitsprüfung wird pro Zählerstromkreis eine separate Meldenummer eröffnet und überwacht. Deshalb ist es wichtig, wenn bei einem Objekt mehrere Zählerstromkreise (mehrere Meldenummern) aufgefordert wurden, die Sicherheitsnachweise als einzelne pdf-Dateien und nicht als Sammeldatei zu senden. Bitte beachten Sie ausserdem, dass Fristverlängerungen von ausstehenden Sicherheitsnachweisen ausschliesslich von den Eigentümern, bevollmächtigten Personen oder von Verwaltungen in schriftlicher Form beantragt werden können.

Plombierung durch Kontrollorgane bei periodischen Sicherheitsprüfungen
Werden durch das unabhängige Kontrollorgan im Zuge einer periodischen Kontrolle Plomben entfernt, müssen diese Anlageteile (gemäss Werkvorschriften 2022 B 2.8) eigenständig wieder plombiert werden. Dies gilt ausschliesslich für periodische Kontrollen und Abnahmekontrollen. Schlusskontrollen sind davon ausgeschlossen (Wiederplombierung nach normalem Meldeprozess mittels Apparatebestellung durch den Installateur).

Die Plomben mit der vom eidgenössischem Starkstrominspektorat (ESTI) vergebenen Bewilligungsnummer werden unsererseits bereitgestellt. Diese können mit Angabe der Firmenanschrift, der Kontrollbewilligungsnummer (K-Nummer), der benötigten Anzahl Plomben und der gewünschten Farbe per E-Mail an messtechnik@primeo-energie.ch bestellt werden. Selbstverständlich kann die Beschaffung der Plomben auch extern organisiert werden.

Wir bedanken uns für die stets angenehme Zusammenarbeit und stehen Ihnen für allfällige Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.