Elektrospeicherheizungen verbrauchen nicht nur viel Strom. Die Neuinstallation ist in vielen Kantonen verboten, und bestehende Anlagen müssen schrittweise ersetzt werden. Welche Heizsysteme kommen als Ersatz infrage und gibt es dafür auch Fördergelder?

Text: Gabriel Vilares

Warum lohnt sich der Ersatz einer Elektroheizung?

Elektrospeicherheizungen verbrauchen in der Schweiz zusammen rund 3 TWh Strom pro Jahr. Das entspricht mehr als fünf Prozent des schweizweiten Stromverbrauchs. Wärmepumpen benötigen dagegen nur zwischen einem Fünftel und einem Drittel des Stroms. Das spart Strom und schont das Portemonnaie.

Welche Heizsysteme kommen als Ersatz infrage?

Grundsätzlich eignen sich Wärmepumpen, Holzöfen, Pelletheizungen oder Fernwärme. In elektrisch beheizten Häusern fehlt jedoch häufig eine wasserbasierte Wärmeverteilung über Radiatoren oder Bodenheizungen. Ihr Einbau ist teuer und aufwendig. Günstiger können allenfalls Split-Klimageräte sein, die als Luft-Luft-Wärmepumpen die Raumluft direkt erwärmen.

Ein Handwerker in schwarzer Kleidung montiert oder überprüft einen weißen Heizkörper unter einer Fensterbank.
Ein Handwerker installiert einen weißen Heizkörper unter einer Fensterbank.

Beim Ersatz von Elektrospeicherheizungen kommen gleich mehrere Alternativen infrage.

Fliessen in Baselland und in Solothurn Fördergelder?

Ja, in beiden Kantonen wird der Ersatz einer Elektroheizung finanziell unterstützt. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen, Holzheizungen oder der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vom Gebäude und von der gewählten Lösung ab. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Fördergelder haben.

Lassen sich die Kosten von den Steuern abziehen?

Zusätzlich zu Fördergeldern können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Basel-Landschaft und Solothurn die Kosten für den Ersatz einer Elektroheizung derzeit in der Regel steuerlich geltend machen, sofern es sich um eine energetische Sanierung handelt. Solche Investitionen gelten als energiesparende Massnahmen und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heutigen Regelungen gelten voraussichtlich noch bis mindestens 2027.

Bis wann muss die Elektroheizung ersetzt werden?

Im Kanton Basel-Landschaft müssen sämtliche Elektroheizungen bis zum 1. Januar 2032 ersetzt werden. Im Kanton Solothurn müssen ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ohne Wasserverteilsystem bis spätestens 31. Dezember 2030 ersetzt werden. Wer den Ersatz frühzeitig in Angriff nimmt und auf erneuerbare Systeme setzt, spart Energie, senkt den CO2-Ausstoss und kann von Fördergeldern und steuerlichen Vorteilen profitieren.

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