Informationen Installationskontrolle

Das Team der Installationskontrolle wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Jahr 2024 und ein produktives Geschäftsjahr. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Ihre Fachkenntnisse sind entscheidend, um die Effizienz im elektronischen Meldewesen weiterhin aufrechtzuerhalten. Angesichts der steigenden Anforderungen und der wachsenden Anzahl an Meldeformularen möchten wir Ihnen einige Punkte erläutern, um die Zufriedenheit aller Beteiligten weiterhin zu gewährleisten.

Allgemeines

Rückbau von Rundsteuerempfängern
Ziel der Primeo Netz AG ist es, ab 2025 die bestehenden Rundsteuerempfänger (RSE) sukzessive zurückzubauen und auf moderne Technologien zu setzen (z.B. Lastmanagement-systeme LMS). Bis voraussichtlich zum Jahr 2034 werden im gesamten Primeo Energie-Netzgebiet alle alten Rundsteueranlagen ausser Betrieb genommen.

Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Totalsanierungen, Auswechslung von Hauptverteilungen) von bestehenden Installationen mit noch aktiven Werksteuerungen sind diese nicht mehr zu übernehmen bzw. neu zu installieren. Es gilt, die Werksteuerungen sowie den RSE zu demontieren und falls gewünscht, eine eigene (bauseitige) Steuerung vorzusehen. Sämtliche Schaltgerätekombinationen mit Messeinrichtungen sind jedoch weiterhin mit einem RSE-Reserveplatz inklusive Steuer-Überstromunterbrecher vorzusehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuerung von Ladestationen der Elektromobilität
Gemäss den seit 1. Januar 2023 gültigen Werkvorschriften (WV TAB 2022) müssen alle Ladestationen oder Ladeanlagen mit einer Leistung >3.7 kVA so gesteuert werden, dass der Verteilnetzbetreiber (VNB) im Notfall die Ladeleistung temporär um mindestens 50 Prozent reduzieren kann. Die Steuerung ist gemäss Schema B 12.3-1 umzusetzen, inkl. normgerechte Steuerleitungen.

Ein Factsheet zu den verschiedenen Ansteuerungsvarianten finden Sie über folgenden Link.

Diese Massnahme ist nicht zu verwechseln mit den Anforderungen unseres Elektromobilitätstarifs. Hier können wir die Ladeleistung während gewissen Stunden auf 50 Prozent reduzieren und der Kunde wird dafür entsprechend mit einem tieferen Tarif belohnt. Dies ist eine Reduktion zur Betriebsoptimierung, und nicht wie im vorhergehenden Fall eine Notfallmassnahme, die nicht vergütet wird. Für den Elektromobilitätstarif braucht es einen separaten Zähler. Weitere Informationen zum Tarif finden Sie hier.

Wahltarif für die Rücklieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen
Seit 1. Juli 2023 bietet Primeo Energie, als Alternative zum bisherigen Rückliefertarif, einen Wahltarif an, der eine Differenzierung der Vergütung nach Sommer, Winter, Hoch- und Niedertarif vorsieht. Er ist insbesondere geeignet für Produzenten einer Photovoltaikanlage mit Rücklieferung ausserhalb der Spitzenzeiten (z.B. durch hohen Eigenverbrauchsgrad) und hohem Winteranteil der Produktion (z.B. mit einer Fassadenanlage). Weitere Informationen finden Sie in unserem Produkt- und Preisblatt.

Meldewesen

Effiziente Eingabe von Meldeformularen
Achten Sie bereits bei der Planung auf eine frühzeitige Eingabe der notwendigen Meldeformulare. Ein korrekter und effizienter Meldeprozess im Sinne der gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) erleichtert Ihren administrativen Aufwand und stellt unsere gemeinsamen Kunden zufrieden.

Bei grösseren Photovoltaikanlagen, bei welchen die definitive Einspeiseleistung eventuell noch nicht vollumfänglich bekannt ist, kann bereits in der Planungsphase eine Anschlussauskunft beantragt werden. Dies ermöglicht uns, Ihnen bereits frühzeitig notwendige Massnahmen mitzuteilen, welche Sie in Ihre Planung einfliessen lassen können. Die Anschlussauskunft ersetzt nicht das erforderliche Technische Anschlussgesuch (TAG).

Technische Anschlussgesuche
Für die folgenden Geräte und Anlagen ist immer vor Eingabe der Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch durch den Anlagenersteller (z.B. Heizungsinstallateur/-in, Aufzugsinstallateur/-in etc.) oder Elektroinstallateur/-in einzureichen.

  • Geräte und Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen (z.B. Halbleiterschütz, Liftanlagen etc.)
  • Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz
  • Elektrische Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz
  • Geräte und Anlagen für elektrische Wärme, Wärmepumpen, Kälteanlagen etc.
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Elektroinstallationsfirma, welche den elektrischen Anschluss solcher Anlagen erstellt, hat sicherzustellen, dass die nötigen bereits bewilligten TAG vor Eingabe der Installationsanzeige von den verschiedenen Gewerken (Anlagenersteller) vorliegen.

Falls es im Projekt Änderungen oder Erweiterungen gibt und bereits ein genehmigtes TAG für ein Gerät oder eine Anlage vorliegt, aus dem eine korrigierte Eingabe des TAG erforderlich ist, bitten wir Sie, dies detailliert im Bemerkungsfeld des neuen TAG zu vermerken. Im Bemer-kungsfeld soll erläutert werden, ob das vorgängige TAG durch das neu eingereichte ersetzt wird.

Installationsanzeigen mit Photovoltaikanlagen
Bei PV-Anlagen ist für den AC- und DC-Teil, wenn diese von zwei verschiedenen Firmen installiert werden, jeweils eine separate Installationsanzeige einzureichen. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Installationsanzeige (IA) in jedem Fall, welche Firma den AC- und welche den DC-Teil der Anlage installiert (bitte ebenfalls vermerken, wenn AC- und DC-Teil von derselben Firma installiert wird). Dadurch ist die Schnittstelle für den fortlaufenden Meldeprozess bei PVA klar definiert. Wird dies nicht explizit erwähnt und die Eingabe der Installationsanzeige erfolgt von einer Firma mit einer allgemeinen Installationsbewilligung, gilt die Annahme, dass die vollständige PVA (AC- wie auch DC-Teil) durch dasselbe Unternehmen installiert wird.

Falls die Eingabe der Installationsanzeige für den DC-Teil vor der IA-AC erfolgt, wird diese neu vorgängig vorbehaltlich genehmigt. Da die Anlage mit der IA für den DC-Teil nicht in allen Teilen beurteilt werden kann, findet eine umfassende Beurteilung erst mit dem Erhalt der IA für den AC-Teil statt. Die Installationen dürfen erst nach Genehmigung beider Installationsanzeigen ausgeführt werden.

Zusätzliche Informationen zu Schluss- und Abnahmekontrollen bei EEA/PVA finden Sie hier.

Schemata
Erfolgen wesentliche Änderungen im ungezählten Teil oder an den Mess- und Steuerapparaten ist mit der Installationsanzeige immer ein vollständiges Schema/Prinzipschema einzureichen. Der Hausanschlusskasten (HAK) mit Anschluss-Überstromunterbrecher, Erdungsleitung, sämtliche Mess- und Steuerapparate mit Nennstromstärken der Überstromunterbrecher und gegebenenfalls vorhandene Werksteuerungen (Ansteuerungen PVA/Lade-stationen, Boiler, WP etc.) sind vollständig ersichtlich darzustellen. Dies gilt ebenfalls für die Installation von PVA sowie auch für Ladestationen. Die Ansteuerung ist in jedem Fall im Schema klar ersichtlich einzuzeichnen. Bei PVA <30 kVA und Ladestationen wird nur ein Steuerkontakt benötigt. Die Ansteuerung erfolgt direkt ab dem Steuerkontakt des entsprechenden Zählers. Ein Lastmanagementmodul (LMM) ist in diesem Fall nicht nötig.

Auf Anfrage per E-Mail an installationskontrolle@primeo-energie.ch senden wir Ihnen gerne bestehende Schemata zur Einsicht oder für Ihren Nachtrag zu (sofern vorhanden).

Ab ca. Mitte Jahr 2024 werden Sie die Möglichkeit haben, die bei uns archivierten Schemata wie auch bereits bewilligte Anschlussgesuche direkt in Ihrer ElektroForm-Anwendung einzusehen.

Bitte beachten Sie, dass Nachträge auf bestehende Schemata (von Hand oder digital) nach wie vor in grüner Farbe mit Datum und Unterschrift zu versehen sind.

Sämtliche Schemata, welche Sie aus unserem Archiv entnehmen, sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Schemata müssen bei Eingabe der Installationsanzeige mit der Situation vor Ort korrelieren. Die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit liegt bei Ihnen als ausführende Firma und gilt es immer zu prüfen. Sollte das Schema, welches Sie unsererseits erhalten haben, nicht unseren Anforderungen entsprechen, sind die technischen Unterlagen vor Ort zu verwenden (gemäss NIV Art. 5/NIN 5.1.4.5.1).

Messtechnik

Nach bewilligter Installationsanzeige und Fertigstellung der Arbeiten ist die Apparatebestellung, falls nötig, mindestens fünf Arbeitstage vor Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.

Bitte generieren Sie die Apparatebestellung immer aus der von uns bewilligten Installationsanzeige in Ihrer ElektroForm-Anwendung.

Werden bei der Zählermontage vor Ort Mängel festgestellt, welche eine Inbetriebnahme oder eine Montage der Mess- und Steuereinrichtungen verhindern, können die Mehraufwände (z.B. zweiter Nachgang Zählermonteur) künftig dem ausführenden Unternehmen in Rechnung gestellt werden.

In naher Zukunft wird seitens Abteilung Messtechnik zu diesem Thema gesondert informiert.

Bei Fragen melden Sie sich bitte direkt bei der Abteilung Messtechnik über Telefon +41 61 415 40 85 oder per E-Mail an messtechnik@primeo-energie.ch.

Neuer Flyer - Netzanschlussprodukte

In einer Welt, in der das Stromnetz stetig im Wandel ist, gewinnen E-Ladestationen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und weitere nachhaltige Massnahmen immer mehr an Bedeutung. Umso wichtiger ist die frühzeitige Planung der Erschliessung einer Liegenschaft.

Um genau diese Planung zu erleichtern und um sowohl Ihnen als Elektroplaner/-in, Elektroinstallateur/-in, aber auch dem Architekturbüro oder der Eigentümerschaft eine Hilfestellung zu bieten, gibt es neu einen Produktflyer zum Thema Netzanschlüsse.

Klicken Sie hier, um den Flyer zu erkunden und die Vielfalt an Möglichkeiten zu erfahren.

Bei projektspezifischen Fragen zum Netzanschluss melden Sie sich bitte direkt per E-Mail an netzanschluss@primeo-energie.ch.

Wir bedanken uns für die stets angenehme Zusammenarbeit und stehen Ihnen für allfällige Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.