Informationen Installationskontrolle

Das Team der Installationskontrolle wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, sowie erfolgreiche Geschäfte im Jahr 2022. Für die hohe Effizienz und die Qualität im elektronischen Meldewesen sind Sie als Fachpartner massgebend. In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Bemühungen. Aufgrund der stetig zunehmenden Anforderungen und der steigenden Anzahl an Meldeformularen im Meldewesen möchten wir Ihnen gerne folgende Punkte erläutern, um eine möglichst hohe Zufriedenheit für alle Beteiligten zu erreichen.

Meldewesen

Änderungen regionale Werkvorschriften seit 2021
Seit dem 1. Januar 2021 sind, gemäss WV CH Art. 7.7.(2), dem VNB spätestens mit der Apparatebestellung die offiziellen Objekt- und Lagebezeichnungen mitzuteilen.

Was bedeutet das?

  • Bei Neubauten sowie Kernsanierungen von Liegenschaften mit mehreren Zählerstromkreisen sind mit der Apparatebestellung (AB) neu die Grundrisspläne als PDF einzureichen (Keine Elektropläne/Einlegepläne).
  • Auf diesen Grundrissplänen sind die mit der Eigentümerschaft bzw. mit dem Architekten vereinbarten Wohnungsbezeichnungen einzutragen. Der Zählerplatz vor Ort sowie die Angaben auf der Apparatebestellung müssen mit der festgelegten Wohnungsbezeichnung übereinstimmen.
  • Dies ermöglicht eine verzögerungsfreie Zählermontage bei Einreichung der Apparatebestellung (AB). Apparatebestellungen, welche ohne Vorhandensein der entsprechenden Lagepläne eingereicht werden, sind unvollständig und können nicht freigegeben werden

Für WP und Boiler ist keine Spitzensperrung mehr nötig. Eine Ausnahme gilt für den speziellen WP-Tarif (separater WP-Zähler, Sperrung von 3x2h). Die Nachtfreigabe für den Boiler kann auf Wunsch weiterhin beantragt werden (Werksteuerung gemäss Angabe VNB bzw. WV).

Ist keine aktive Werksteuerung vorhanden, soll diese demontiert werden oder ist sie nicht mehr gewünscht, ist das Häkchen «aktive Steuerung VNB» im IA-Formular zu entfernen.

Schemata
Erfolgen wesentliche Änderungen im ungemessenen Teil oder an den Mess- und Steuerapparaten, ist mit der IA immer ein vollständiges Schema/Prinzipschema miteinzureichen.

  • Der Anschluss-Überstromunterbrecher, die Erdungsleitung, sämtliche Mess- und Steuerapparate mit den Nennstromstärken der Überstromunterbrecher und den gegebenenfalls vorhandenen Werksteuerungen (Boiler, WP usw.) müssen vollständig ersichtlich sein
  • Dasselbe gilt für die Meldung von PVA. Hier muss die unabhängige Steuerung der EEA gemäss TAB EEA in jedem Fall klar ersichtlich im Schema eingezeichnet sein. Bei PVA < 30 kVA wird nur ein Steuerkontakt benötigt (0%, Vs). Die unabhängige Steuerung der EEA erfolgt somit direkt ab dem Steuerkontakt des entsprechenden Zählers.
    Ein Lastmanagementmodul (LMM) ist in diesem Fall nicht nötig.

Auf Anfrage per Mail an installationskontrolle@primeo-energie.ch senden wir Ihnen gerne das bestehende Schema (falls vorhanden) für Ihren Nachtrag zu.

Photovoltaikanlagen
Bei PV-Anlagen ist für den AC- und DC-Teil, sofern diese von zwei verschiedenen Firmen installiert werden, jeweils eine separate Installationsanzeige einzureichen. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Installationsanzeige in jedem Fall welche Firma den AC- und welche den DC-Teil der Anlage installiert (ebenfalls vermerken, wenn AC und DC installiert wird). Dadurch ist die Schnittstelle für den fortlaufenden Meldeprozess bei PVA klar definiert.

Bei der Abnahmekontrolle der PVA im DC-Teil, die durch eine Firma mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung nach NIV Art. 14 installiert wurde, reicht es nicht aus, nur das Mess- und Prüfprotokoll (MPP PVA) durch eine akkreditierte Kontrollstelle gegenzuzeichnen. Gemäss ESTI Weisung Nr. 220 und ESTI FAQ (Elektrische Installationen und Anlagen, Punkt 1) muss das unabhängige Kontrollorgan bzw. die akkreditierte Kontrollstelle zwingend dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis ausstellen.

Installationsanzeigen zu mehreren Objekten
Bei Überbauungen mit mehreren Hausnummern bitten wir Sie, im ElektroForm pro Objekt/Gebäude ein eigenes Projekt zu eröffnen. Werden in einem Projekt die verschiedenen Gebäudeteile mit einer neuen Anlage erfasst, werden die Projektkopfdaten auf jedem Formular falsch repliziert. Dies führt dazu, dass auf sämtlichen Meldeformularen die entsprechende Adresse falsch abgedruckt wird. Die Formulare sind somit nicht korrekt ausgestellt und auch nicht zuordenbar!

Sicherheitsnachweise (Periodische Kontrollen, Schluss- und Abnahmekontrollen)

Zusenden von Sicherheitsnachweisen (SiNa)
Wir bitten Sie, Sicherheitsnachweise, welche im ElektroForm erstellt werden, ebenfalls digital zu signieren und uns elektronisch via ElektroForm zu übermitteln. Die digitale Signatur auf dem Exemplar für den VNB ist rechtsgültig. Der SiNa, welcher dem Eigentümer ausgestellt wird, ist nach dem Ausdruck bzw. bei der Übergabe zusätzlich von Hand zu unterzeichnen. Dies sorgt für eine effizientere Bearbeitung beiderseits.

Bei SiNa und M+P, welche nicht im ElektroForm erstellt wurden, bitten wir Sie, diese ebenfalls via ElektroForm einzureichen (nicht per Mail oder Post).
Wichtig: Um das PDF-Dokument anzuhängen, wählen Sie bitte den korrekten Formulartyp aus. Damit wird eine automatische, korrekte und effiziente Zuweisung der Dokumente bei uns im System gewährleistet.

Allgemeines

Bitte reichen Sie uns die Meldeformulare (IA, TAG, AB, SiNa etc.) möglichst frühzeitig mit ElektroForm ein. So können wir bei Unklarheiten schnell reagieren und Sie, falls nötig, kontaktieren. Je nach Grösse des Projekts bzw. des Vorhabens benötigen wir eine entsprechende Bearbeitungszeit, welche terminlich auch zu berücksichtigen ist.

Wir bedanken uns für die stets angenehme Zusammenarbeit und stehen Ihnen für allfällige Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Primeo Energie Installationskontrolle