Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung und Einspeisung elektrischer Energie per 1. Januar 2026

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundinnen und Kunden in den Versorgungsgebieten der Primeo Netz AG, Aare Versorgungs AG (AVAG) und Elektra Gretzenbach (ELAG) wurden auf Basis der neuen regulatorischen Vorgaben aktualisiert und präzisiert. Besonders wurden Bestimmungen zu Messtarifen, Gebühren und Energieerzeugungsanlagen in die jeweiligen AGB aufgenommen bzw. ergänzt.
Die gesamten AGB wurden redaktionell überarbeitet. Davon betroffen sind auch Artikel und Absätze, die inhaltlich unverändert sind.

Sie finden die neuen AGB der einzelnen Firmen, gültig ab 1. Januar 2026, auf primeo-energie.ch/agb. Eine Übersicht über die wichtigsten materiellen Änderungen der AGB der Primeo Netz AG, AVAG und ELAG zeigt Ihnen die folgende Tabelle.

ZifferThemaInhalt

Titelseite und 1.1

Energieerzeugungsanlagen

Einspeisung explizit erwähnt

1.5

Spezielle Bestimmungen

Besondere Regelungen zu virtuellen Zusammen- schlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV) sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ergänzt

3.6 und 4.4

Hauseinführungen

Neue Ergänzung bezüglich Eigentum und Verantwortung bei Hauseinführungen

8.5

Vertragsende Anschluss und Ausserbetriebnahme

Klärungen bezüglich Vertragsende vom Netzanschluss und damit zusammenhängende Ausserbetriebnahme

9, 9.1, 15.1, 15.2 und 15.3

Energieerzeugungsanlagen

Explizite Erwähnung Einspeisung

12, 12.1, 12.2

Energieerzeugungsanlagen

Festlegung Energieübergabepunkt und Handhabung Herkunftsnachweise

13.3 und 13.4

Energieerzeugungsanlagen

Regelungen bezüglich Abnehmer der eingespeisten elektrischen Energie

14.3

Vergütung / Tarife

Erwähnung neuer Messtarife aufgrund neuer Gesetzte und Verordnungen

16

Kommunikation

Nutzung elektronischer Kommunikationskanäle

17.1.3

Mess- und Zusatzeinrichtungen

Präzisierung Regelung hinsichtlich werkseitiger Steuerungen oder Steuerungskabel, die zur Ansteuerung von Photovoltaikanlagen (PVA) und Ladestationen verwendet werden

20.4

Gebühren

Option zur Ausstellung Papierrechnungen gegen eine Gebühr

20.6

Inkasso

Beizug Dritte für das Inkasso