Arealmietende
Arealmieter mit gemieteten Parkplätzen geben ihre Kennzeichen der Verwaltung per E-Mail bekannt.
Die Anzahl an hinterlegten Kennzeichen kann die Anzahl der gemieteten Parkplätze übersteigen.
Durch die Hinterlegung der Kennzeichen wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge der Mieter nicht als kostenpflichtige Drittmieter identifiziert werden.
