Energiegemeinschaften im Überblick
Ihre eigene Energieerzeugungsanlage erzeugt so viel Strom, dass Sie ihn gerne Ihren Mieterinnen bzw. Mietern, Nachbarinnen und Nachbarn oder interessierten Bekannten in der Gemeinde zur Verfügung stellen möchten? Oder Sie möchten nachhaltigen Strom von Ihrem Nachbarn nutzen? Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtuellem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder einer lokalen Energiegemeinschaft (LEG) können Sie dies tun.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer senken Sie Ihre Energiekosten und als Produzentin oder Produzent erzielen Sie höhere Erträge aus Ihrem produzierten Strom: eine klassische Win-Win-Situation und zusätzlich ein aktiver Beitrag an die Nachhaltigkeit.

ZEV
Ein ZEV erlaubt es mehreren Parteien – z. B. in einem Mehrfamilienhaus – lokal produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Sie teilen sich einen Netzanschluss und rechnen den Stromverbrauch untereinander ab. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
- Gemeinsamer Netzanschluss
- Eigene Zähler für die Strommessungen der Bezüger und Bezügerinnen
- Produktionsleistung mind. 10 Prozent der Anschlussleistung
Max. 80 Prozent der Stromkosten im entsprechenden Standardtarif des Verteilnetzbetreibers
- Die Betreiberin bzw. der Betreiber des ZEV erhält vom Verteilnetzbetreiber eine Gesamtrechnung über den total bezogenen Netzstrom.
- Die Weiterverrechnung innerhalb des ZEV (Netzstrom wie auch Solarstrom) ist Sache der Betreiberin, des Betreibers.
- Oft wird diese Aufgabe an externe Dienstleister wie z. B. die Primeo Energie AG übertragen.

vZEV
Der vZEV verbindet mehrere nahegelegene Gebäude. Die einzelnen Anschlusspunkte werden über einen gemeinsamen Knotenpunkt virtuell zu einem ZEV zusammengeschlossen. Sie rechnen den Stromverbrauch untereinander ab. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
- Gemeinsamer Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine oder Trafostation)
- Produktionsleistung mind. 10 Prozent der Anschlussleistung
Max. 80 Prozent der Stromkosten im entsprechenden Standardtarif des Verteilnetzbetreibers
- Die Betreiberin, der Betreiber des vZEV erhält vom Verteilnetzbetreiber eine Gesamtrechnung über den total bezogenen Netzstrom.
- Zudem erhält die Betreiberin, der Betreiber die Messdaten der Teilnehmenden.
- Die Weiterverrechnung innerhalb des vZEV (Netzstrom wie auch Solarstrom) ist Sache der Betreiberin, des Betreibers.
- Oft wird diese Aufgabe an externe Dienstleister wie z. B. die Primeo Energie AG übertragen.

LEG
Ab 2026 wird es möglich sein, nachhaltigen Strom innerhalb der Gemeinde zu kaufen und zu verkaufen. Es entsteht somit ein lokaler Marktplatz für nachhaltigen Strom, der neue Möglichkeiten für die Nutzung von nachhaltig produzierter Energie schafft. Der ausgetauschte Strom in LEG rechnen Sie untereinander ab. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
- Gleiche Gemeinde
- Gleiche Netzebene (maximal Netzebene 5)
- Produktionsleistung mind. 5 Prozent der Anschlussleistung
- LEG-Strompreis frei zu definieren unter den Teilnehmenden
- Bezügerinnen und Bezüger von LEG-Strom bezahlen an den Netzbetreiber einen reduzierten Netznutzungstarif (abhängig von Situation 40 Prozent oder 20 Prozent Reduktion).
- Jeder Teilnehmende der LEG erhält eine eigene Rechnung über seinen/ihren vom Verteilnetzbetreiber bezogenen Strom (inkl. Netznutzung und Abgaben).
- Der Betreiber bzw. die Betreiberin erhält die LEG-Messdaten der Teilnehmenden.
- Die Weiterverrechnung des LEG-Stroms ist Sache der Betreiberin, des Betreibers.
- Oft wird diese Aufgabe an externe Dienstleister wie z. B. die Primeo Energie AG übertragen.
