Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Ihre eigene Energiezeugungsanlage produziert so viel Strom, dass Sie ihn gerne auch Nachbarn oder interessierten Bekannten in der Gemeinde zur Verfügung stellen möchten? Mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie genau dies tun. Erfahren Sie mehr zur neuesten Möglichkeit, Ihre selbst erzeugte Energie mittels bestehendem Stromnetz zu verteilen.

Wie funktioniert eine lokale Elektrizitäts-gemeinschaft (LEG)?
Bei einer LEG kann Strom aus Energiezeugungsanlagen, wie beispielsweise einer Photovoltaikanlage, mittels dem örtlichen Verteilnetz an Dritte (Endverbraucher) verteilt werden.

Welche Vorteile hat eine LEG?
- Mit einer LEG kann der selbst produzierte Strom der Energieerzeugungsanlage unter Benutzung des bereits vorhandenen örtlichen Verteilnetzes an Dritte verteilt werden.
- Der vom Besitzer der Energieerzeugungsanlage nicht selbst verbrauchte Strom muss somit nicht zwingend einem Netzbetreiber zurückgegeben, sondern kann zuerst in der LEG gebraucht werden.
- Ihre Dachfläche eignet sich nicht für eine Photovoltaikanlage oder Sie haben keine Möglichkeit, eine zu installieren? Trotzdem möchten Sie gerne lokalen, erneuerbaren Strom nutzen? Mit der Teilnahme an einer LEG ist das kein Problem.
- Sie erhalten weiterhin eine Abrechnung von Primeo Energie. Einzig für den LEG-Strom, sprich dem in der Gemeinschaft verkauften Strom, ist gegebenenfalls ein Dienstleister beizuziehen.
- Für die Menge an «LEG-Strom», das heisst an selbst erzeugter Elektrizität, die in der Gemeinschaft verteilt wird, gibt es einen Abschlag auf die Tarife für die Nutzung des Stromnetzes.
- Dieser «LEG-Strom» oder auch «interner Strom» genannt, kann innerhalb der LEG an die Teilnehmenden verkauft werden. In Bezug auf die Preisfestsetzung bestehen keine Vorgaben, dies kann von den LEG-Teilnehmenden unter Einhaltung des Zivilrechts vereinbart werden.
- Dank der Nutzung der Einrichtungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers, sind keine Anpassungen betreffend Messeinrichtung notwendig. Wichtig ist, dass ein Smart-Meter installiert ist.

Ihr Abschlag beim Netzentgelt
Ermitteln Sie mit unserer Karte, mit welchen anderen Teilnehmenden eine LEG möglich ist. Geben Sie dazu Ihren Wohnort und Ihre Adresse ein. Je nach gewählter Abschlagsgrösse zeigt Ihnen das Tool, welche Teilnehmenden (grüne Punkte) sich mit dem gewünschten Abschlag Ihrer LEG anschliessen könnten.
Bitte beachten Sie: Die Karte umfasst ausschliesslich das Primeo-Energie-Versorgungsgebiet.
Beim Bezug von LEG-Strom profitieren Teilnehmende von folgendem reduzierten Netznutzungstarif:
- Hoher Abschlag: 40 Prozent, wenn der LEG-Strom ohne Transformationsebenen genutzt werden kann
- Niedriger Abschlag: 20 Prozent, wenn eine Transformation erforderlich ist
- Die «Kartenabfrage LEG» bietet einen Überblick über die Gebäude, welche aufgrund der Netztopologie für eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) entweder mit einem hohen oder einem niedrigen Abschlag in Frage kommen könnten. Sie ist unverbindlich und wird ohne Gewähr abgegeben. Verbindliche Angaben zur Netztopologie in Bezug auf eine mögliche LEG an einem bestimmten Ort sind über das dafür vorgesehene Kontaktformular auf der Website von Primeo Energie anzufragen.
- Zusätzlich zu den netztopologischen Voraussetzungen ist für die Bildung einer LEG erforderlich, dass der Anteil der Produktion mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung der teilnehmenden Parteien ausmacht.
- Eine abschliessende Prüfung aller Voraussetzungen einer LEG erfolgt erst, nachdem diese bei Primeo Energie gemeldet worden ist. Primeo Energie behält sich vor, die Machbarkeit einer LEG trotz gegenteiliger Kartenabfrage begründet abzulehnen, falls die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sind.
Anleitung Anmeldung LEG
Beachten Sie, dass Sie gesetzlich nur Messpunkte hinzufügen können, welche am gleichen Unterwerk (Zone) angeschlossen sind.
Häufige Fragen
- Netzgebiet: Alle Teilnehmenden einer LEG müssen im selben Netzgebiet sein.
- Netzebenen: Das Verteilnetz ist in verschiedene Netzebenen gegliedert. Für die Bildung einer LEG dürfen nur die Netzebenen 7 (NE7 – i.d.R. Gewerbe, kleine Industrie und Haushalte) und 5 (NE5 – i.d.R. Industrie) beansprucht werden.
Alle Teilnehmenden müssen auf der gleichen Netzebene sein. Das heisst, eine Mischung der Netzebenen innerhalb einer LEG ist nicht möglich. - Gemeinde: Eine LEG kann nur unter Teilnehmenden erstellt werden, die in derselben Gemeinde wohnhaft sind.
- Leistungsverhältnis: Die Mindestleistung aller Erzeugungsanlagen im Verhältnis zu den Anschlussleistungen aller teilnehmenden Endverbraucher beträgt 5 Prozent.
Jede natürliche oder juristische Person kann sich mit mindestens einer weiteren zu einer LEG zusammenschliessen. Das heisst Verbraucher, Prosumer, Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen sowie Speicherbetreiber können eine LEG bilden. Voraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen.
Darüber müssen Sie sich, wie bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), auch bei einer LEG keine Sorgen machen. Die nicht benötigte Energie der Gemeinschaft kann auf dem Strommarkt verkauft, oder einfach dem Verteilnetzbetreiber abgegeben werden (es gelten die aktuellen Tarifen des jeweiligen Abnehmers).
Ja, das ist möglich. Die überschüssige Energie aus dem ZEV/vZEV wird dann der LEG zur Verfügung gestellt. Was danach noch übrig ist, wird wie bisher ins Verteilnetz eingespiesen.
Melden Sie Ihre LEG über Ihr myPrimeo-Kundenportal an. Dienstleister ohne Kundenportal können auf dem myPrimeo-Kundenportal ein Konto eröffnen und die LEG anmelden.
- Administrative Hürden: Die Gründung einer LEG oder ähnlicher Gemeinschaften erfordert rechtliche und administrative Vorbereitungen. Beispielsweise ist gesetzlich Schriftlickeit unter den Teilnehmenden gefordert.
- Finanzielle Belastung: Die initialen Investitionen in Erzeugungs- und Speicheranlagen können hoch sein. Mögliche Contractinglösungen können hierbei aber Abhilfe schaffen.
- Komplexität bei der Abrechnung: Die korrekte Abrechnung des Stromverbrauchs innerhalb der Gemeinschaft (LEG-Strom) kann organisatorisch anspruchsvoll sein.
Die Gründung und der Betrieb einer LEG sind kostenlos.
Beachten Sie, dass die seit dem 1. Januar 2026 auf der Rechnung ausgewiesenen Messkosten unabhängig von LEG (ZEV/vZEV) dargestellt werden.
Ja. Teilnehmende können ihre Teilnahme zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Verteilnetzbetreiber und unter Einhaltung der von der LEG vertraglich festgelegten Fristen beenden.
Ja, der Verteilnetzbetreiber kann im Rahmen seiner normalen Netzplanung und -sicherheit die Netztopologie ändern.
