AVAG erhöht Rückliefervergütung

Mehr Geld für Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen: Wer seinen Solarstrom in das Netz von AVAG einspeist, erhält ab dem 1. Januar 2023 neu 20 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind über 5 Rappen mehr als bisher. Damit passt AVAG die Vergütung zum zweiten Mal innert Jahresfrist an die gestiegenen Marktpreise an.  

Zum 1. Januar 2023 erhöht AVAG die Rückliefervergütung für die Energie aus Solarproduktion auf 20,00 Rappen pro Kilowattstunde. Bisher erhielten Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen (PVA) 14,65 Rappen pro Kilowattstunde, wenn sie ihren Solarstrom an AVAG verkauften.

Die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) bleibt unverändert. Kundinnen und Kunden mit Direkteinspeisung erhalten weiterhin 5,00 Rappen pro Kilowattstunde, bei Kundinnen und Kunden mit Eigenverbrauch beträgt die Vergütung des HKN 3,00 Rappen pro Kilowattstunde. Für grosse Anlagen (> 30 kWp) werden 1,5 Rappen pro Kilowattstunde vergütet.

Hintergrund der erneuten Erhöhung der Rückliefervergütung sind die seit Mitte des Jahres weiter gestiegenen Marktpreise für Strom. Die Höhe der Rückliefervergütung für Wirkenergie orientiert sich an den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie. AVAG überprüft die Rückliefertarife regelmässig und passt diese bei Veränderungen nach oben wie auch unten an.

Die aktuell hohen Marktpreise und Rückliefervergütungen machen den Bau einer neuen PVA attraktiv. Besitzerinnen und Besitzer können den eigenen, im Vergleich zu den Marktpreisen oder den Grundver-sorgungstarifen eher kostengünstig produzierten Solarstrom nutzen und so ihre Ausgaben senken. Dazu kommt, dass die überschüssige Energie nun auch zu einem deutlich höheren Tarif in das Stromnetz eingespeist werden kann.

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